Für mittelständisch geprägte Familienunternehmen bestehen, anders als bei Konzernen, die bilanzpolitischen Ambitionen vor allem in der Erhaltung finanzieller Mittel im Betrieb und in der regelmäßigen Optimierung der Steuerlast. Wie mit gezielter Bilanzbereinigung der Unternehmenswert Ihrer Firma erhöht werden kann, erläutert unser KERN-Partner Thomas Dörr.
“Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen”
Mit diesem Satz hat seinerzeit kein geringerer als Altkanzler Helmut Schmidt vorsichtig bilanzierenden Kaufleuten seinen Segen erteilt, die steuerrechtlichen Möglichkeiten im vorgegebenen Rahmen auszuschöpfen. Also!
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Die 7 teuersten Fehler bei der Unternehmens-bewertung für Käufer oder Verkäufer
Anders beim Unternehmensverkauf
Sofern jedoch ein Verkauf des Unternehmens - etwa anlässlich einer geplanten Unternehmensnachfolge - ansteht, gelten andere Grundsätze. Hier gilt es, die Werte des Unternehmens transparent darzustellen. Auch mit Blick auf die Attraktivität des Unternehmens gegenüber potenziellen Investoren genießt dieses Prinzip höchste Priorität. Das betrifft vor allem häufig auftretende stille Reserven in der Bilanz. Diese sollten nach Möglichkeit nicht still bleiben. Dieser Grundsatz bleibt auch dann richtig, wenn sich durch die Hebung stiller Reserven kurzfristig eine höhere Steuerlast ergibt.
Wichtigstes Ziel: die Trennung der Bereiche zwischen Altgesellschafter und zu veräußerndem Unternehmen
Prinzipiell gilt es, durch eine Bilanzbereinigung die Bilanzsumme so weit wie möglich zu reduzieren und Steueroptimierungen und Pensionsrückstellungen aufzulösen. Alle Bilanzpositionen, die nicht eindeutig dem Unternehmen zurechenbar sind, sollten die Bilanz verlassen. Auf der Aktivseite fallen Fahrzeuge und etwas seltener auch Immobilien darunter, sofern sie jeweils auch privat genutzt werden. Auf der Passivseite ist häufig eine Pensionsrückstellung des Firmeninhabers der größte, zu bereinigende Posten. Diese sollte ebenfalls im Wege einer Rückdeckung per Versicherungslösung die Bilanz verlassen. Soweit möglich sollten auch Gesellschafterdarlehen frühzeitig zurückgeführt oder ersetzt werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Bereiche der Altgesellschafter und des zu veräußernden Unternehmens im Vorfeld des Veräußerungsprozesses klar voneinander zu trennen. Im Regelfall verbessern sich schon durch diesen positiven Nebeneffekt die Bilanzkennzahlen.
Ob Aktiva oder Passiva - Marktübliche Bewertungen vornehmen
Ist der Unternehmenswert zu berechnen, sind sämtliche Vermögensgegenstände auf den realistischen Verkehrswert zu überprüfen. Ist der Forderungsbestand angemessen wertberichtigt? Sind Warenlager und Vorratsvermögen realistisch bewertet oder wurden Bilanzierungsspielräume genutzt? Generell gilt im Vorfeld einer Unternehmensveräußerung, das Vorratsvermögen gering zu halten und um Altbestände und Ladenhüter zu bereinigen. Auch das Anlagevermögen ist auf plausible Verkehrswerte oder Wiederbeschaffungswerte zu überprüfen. In Zweifelsfällen ist ein externes Wertgutachten einzuholen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dabei sowohl stille Reserven als auch Lasten ergeben können. Auf der Passivseite, sind die Rückstellungen auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Sind beispielsweise Gewährleistungsrückstellungen in der bilanzierten Höhe realistisch? Ist die Nutzung der Ansparrückstellungen tatsächlich geplant? Angesichts des beabsichtigten Verkaufs sollten alle größeren Investitionen ohnehin zurückgestellt werden bzw. die Investitionsentscheidung dem neuen Eigentümer überlassen werden. Bei konservativ geführten, profitablen Familienunternehmen sind stille Reserven in der Bilanzierung von Rückstellungen häufig anzutreffen.
Die letzten drei Geschäftsjahre sind für die Bilanzbereinigung sehr wichtig
Der Unternehmer sollte unbedingt rechtzeitig mit der gezielten Bilanzbereinigung beginnen. Bei einer Unternehmensveräußerung sind die letzten drei Geschäftsjahre von besonderer Bedeutung. Sie stehen bei der Due Diligence durch den Erwerber im Fokus. In diesem Zeitraum sollten auch keine wesentlichen langfristig bindenden Verträge mehr eingegangen werden, die die Gewinn- und Verlustrechnungen nach der Unternehmensveräußerung belasten. Die Abkehr von der steueroptimierten, konservativen Bilanzierung kann in diesen und gegebenenfalls vorangegangenen Geschäftsjahren höhere Ertragsteuern zur Folge haben. Gleichzeitig verbessern sich aber sowohl das operative Ergebnis als auch die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens. Der Effekt auf den Unternehmenswert und damit den möglich erzielbaren Verkaufspreis ist i.d.R. höher als der eventuelle Steuereffekt.
Auch bei der Vergangenheitsanalyse im Rahmen der Unternehmensbewertung stehen die letzten drei Geschäftsjahre im Vordergrund. Sie tragen maßgeblich zur Plausibilisierung der Planzahlen bei. Da die Unternehmensverkauf Bewertung nichts anderes ist als die „Verbarwertung“ der Planergebnisse erhöht sich der später erzielbare Kaufpreis. Die Bereinigung der Bilanz hilft, die Lücke zwischen den Kaufpreisvorstellungen von Käufer und Verkäufer teilweise zu schließen.
Natürlich kann der Verkäufer die Analyse und die Aufdeckung der Bilanzreserven dem Unternehmensbewerter oder Investor überlassen. Wie überall existiert aber auch im Markt für Unternehmenstransaktionen ein scharfer Wettbewerb. Daher muss der erste Blick auf die Zahlen stimmen, um die richtigen Investoren anzulocken und ein nachhaltiges Interesse am eigenen Unternehmen zu erzeugen. Zur Optimierung der Kaufpreiskonditionen gilt erfahrungsgemäß der Satz: Tue Gutes und rede darüber!
Für weitere Fragen zum Thema gezielte Bilanzbereinigung kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter: +49 6196 - 52 53 957 oder per E-Mail an: doerr@kern-unternehmensnachfolge.com
TIPPS zum Weiterlesen:
Kosten einer Unternehmensnachfolge oder eines M&A-Projektes
Sprechen hilft, auch bei der Unternehmensnachfolge
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