Wer sich mit dem Thema Unternehmenskauf bzw. -verkauf beschäftigt, stößt früher oder später auf die Schlagworte Asset Deal & Share Deal. Es ist wichtig, die Unterschiede für die Praxis zu kennen.
Welche Vorteile ergeben sich jeweils für Käufer und Verkäufer?
Welche Unterschiede müssen hinsichtlich Steuern und Formalitäten berücksichtigt werden?
Gerne klären wir Sie auf.
Die wichtigsten Fakten zu Share und Asset Deals im Überblick
- Beim Share Deal gehen die Pflichten und Rechte des vorherigen Eigentümers auf den Käufer über.
- Asset Deals beinhalten nicht die komplette Eigentümerschaft, sondern beziehen sich auf einzelne Segmente.
- Aus Sicht der Käufer überwiegen oftmals die Vorteile für einen Asset Deal, beim Share Deal liegen die Vorteile in der Regel auf Seiten der Verkäufer.
- Beide Inhalte eines Kaufprozesses kommen in bestimmten Situationen zum Einsatz.
Sind Sie unsicher, ob ein Asset Deal oder Share Deal die richtige Wahl für Ihr Unternehmen ist? Unsere Experten bei KERN stehen Ihnen zur Seite! Lassen Sie uns gemeinsam die beste Strategie für Ihre M&A-Transaktion finden.
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten zu Share und Asset Deals im Überblick
- Share Deal und Asset Deal Definition beim Unternehmenskauf
- Wie unterscheiden sich diese Deal Strukturen?
- Kauf von Gesellschaftsanteilen
- Kauf von Wirtschaftsgütern
- Haftung
- Vorteile / Nachteile aus Sicht des Käufers und des Verkäufers
- Asset Deal - Share Deal - Welche Steuern fallen an?
- Welche Besonderheiten sind bei einem GmbH-Verkauf mit einem Asset Deal zu beachten?
- Welche Formvorschriften sind bei Unternehmenskaufverträgen zu beachten?
- M&A Beratung zur Auswahl der richtigen Deal Struktur
- Fazit: Wann sollte welche Vertragsstruktur gewählt werden?
- Häufige Fragen
Share Deal und Asset Deal Definition beim Unternehmenskauf
Ein Unternehmenskauf kann auf zwei verschiedene Weisen strukturiert werden. Beim Share Deal erwirbt der Käufer die Rechte und Pflichten, die aus dem Eigentum der Unternehmensanteile bestehen. Werden bei einem Share Deal alle Unternehmensanteile aufgekauft, erhält der Käufer die Kontrolle über das gesamte Unternehmen.
Bei einem GmbH Kauf spielt der Share Deal eine besonders wichtige Rolle. Hierbei erwirbt der Käufer alle Anteile der GmbH und somit auch die Kontrolle über alle Unternehmensaspekte.
Bei Asset Deal stehen die Wirtschaftsgüter des Unternehmens im Vordergrund. Hierbei erwirbt der Käufer alle oder bestimmte Wirtschaftsgüter des Unternehmens.
Wie unterscheiden sich diese Deal Strukturen?
Der wichtigste Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal ist der Umfang der Transaktion. Bei einem Share Deal werden alle Rechte und Pflichten des ehemaligen Eigentümers übernommen. War der ehemalige Besitzer der Alleineigentümer einer GmbH, geht die gesamte Kontrolle über das Unternehmen an den Käufer. Somit werden alle Aktiva und Passiva des Unternehmens erworben, unabhängig davon, wie attraktiv sie sind.
Ein Asset Deal kann in einem beliebigen Umfang abgeschlossen werden. Hierbei ist es möglich, eine Sparte, Gegenstände (Anlagevermögen) oder auch nur einen Standort eines Unternehmens zu erwerben. Analog dem Share-Deal können auch Verbindlichkeiten vom Käufer übernommen werden.
Diese beiden Vertragsstrukturen haben jeweils Vor- und Nachteile. Dies betrifft insbesondere steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen (Vor- und Nachteile) und ist subjektiv mit der Brille des Käufers oder Verkäufers zu prüfen.
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Kauf von Gesellschaftsanteilen
Ein Share Deal kommt nur bei bestimmten Unternehmensformen infrage. Zu diesen gehören die OHG, die KG, die GmbH oder die AG. In der Praxis sind Share Deals bei Personengesellschaften möglich, werden steuerlich jedoch als Asset-Deal behandelt (z.B. bei der GmbH & Co. KG). Bei einem Kauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) werden alle Rechte und Pflichten aus den Unternehmensanteilen übertragen.
Dazu gehören Stimmrechte, Gewinnbeteiligung, aber auch das Haftungsrisiko. Daher sollte vor einer solchen Transaktion genau geprüft werden, wie hoch die zukünftigen Risiken tatsächlich sind. Natürlich können im Vertrag auch Haftungen für Käufer oder Verkäufer unterschiedlich ausgeschlossen werden.
Kauf von Wirtschaftsgütern
Mit dem Kauf von Wirtschaftsgütern im Asset Deal, gehen deren Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Auch wenn es sich bei den eingekauften Wirtschaftsgütern um Aktiva handelt, können aus diesen Haftungsrisiken entstehen. Wird zum Beispiel eine Produktionsstätte gekauft, welche ein bestimmtes Produkt herstellt, können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, sollte dieses Produkt defekt sein. Daher ist auch ein Asset Deal nicht risikolos.
Haftung
Bei einem Share Deal herrscht die sogenannte Haftungskontinuität, das bedeutet für alle nach der Übernahme auftretenden Verpflichtungen, haftet der neue Eigentümer. Ausgenommen sind natürlich jene Haftungen, die explizit im Kaufvertrag beim Verkäufer verbleiben. Juristisch gelangen die möglichen Ansprüche zuerst bei der Gesellschaft und müssen dann vom neuen Eigentümer über den Vertrag vom bisherigen Gesellschafter wieder zurückgeholt werden. Das kann im Zweifel auch mal dauern und belastet dann die Gesellschaft.
Die Haftung bei einem Asset Deal hängt von dem Umfang des Vertrags ab. Denn es werden nur bestimmte Verbindlichkeiten übernommen oder Gegenstände werden konkret mit ihren Eigenschaften beschrieben (ggf. auch durch Gutachten). Der neue Eigentümer haftet nur für die ggf. übernommenen Verbindlichkeiten, während der alte Eigentümer immer noch für die verbleibenden Verbindlichkeiten haftet.
Vorteile / Nachteile aus Sicht des Käufers und des Verkäufers
Aus Sicht des Verkäufers ist besonders der Share Deal beliebt. Denn zum einen ist der Share Deal in der Regel steuerlich attraktiver und zum anderen können eine Fülle von Verpflichtungen aus der Vergangenheit unkomplizierter im Rahmen der Firmennachfolge übertragen werden. Auf diesen Punkt wird im Abschnitt „Share Deal vs. Asset Deal - Welche Steuer fällt an?“ eingegangen.
Der Haftungsübergang ist somit häufig für den Verkäufer angenehmer zu regeln. Allerdings wird ein Käufer immer versuchen, über sogenannte Garantieklauseln, seine Haftung als neuer Eigentümer einzuschränken.
Für einen Käufer ist ein Asset Deal möglicherweise attraktiver, denn er hat die Wahl, welche Unternehmensbestandteile er erwerben möchte. So können nur die attraktiven Unternehmensteile übernommen werden. Dies beschränkt nicht nur das Haftungsrisiko, sondern vereinfacht auch die Integration der übernommenen Unternehmensteile in die neue Muttergesellschaft deutlich.
Allerdings müssen ggf. Verträge mit Kunden oder Lieferanten komplett neu geschlossen werden, weil der bisherige Vertragspartner, die alte Gesellschaft, nicht mit übernommen wurde. Weitere Vorteile sind die steuerlich höheren und kürzeren Abschreibungsmöglichkeiten der Investitionen.
Jedoch hat der Asset Deal einen nicht zu unterschätzenden Nachteil: Handelsrechtlich muss jeder einzelne Vermögenswert dokumentiert und bewertet werden. Während dies bei dem Share Deal lediglich für die erworbenen Anteile nötig wäre. Dies kann besonders bei umfangreichen Transaktionen mit immateriellen Vermögensgegenständen zum Problem in der detaillierten Wertermittlung werden.
Ein weiterer Nachteil des Asset Deals kann die vorerwähnte Übertragung von Rechtsverhältnissen sein. Diese sind, wenn nicht anders geregelt, von der Zustimmung der Vertragspartner abhängig. Es kann auch Klauseln geben, die z.B. Kunden das außerordentliche Kündigungsrecht einräumen, wenn der Vertragspartner juristisch wechselt. Und damit verbunden ist das Risiko, dass ein Teil der Kunden sich im schlimmsten Falle auch vom neuen Eigentümer abwenden könnte.
Neben dem geringeren Aufwand gibt es noch ein bestimmtes Szenario, in dem der Share Deal für den Käufer ein Vorteil sein kann: Die Übernahme eines Konkurrenten. Denn in diesem Szenario liegt der Fokus darauf, einen Wettbewerber auszuschalten und somit den eigenen Marktanteil zu erhöhen. In diesem Fall bietet es sich an, das komplette Unternehmen zu übernehmen.
Asset Deal - Share Deal - Welche Steuern fallen an?
Bei einem Share Deal fallen für den Verkäufer Einkommenssteuern an, da es sich bei einem Unternehmensverkauf um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb handelt. Der genaue Betrag ist allerdings vom Verkäufer abhängig. Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine Kapitalgesellschaft, ist mit rund 1,5 % zu rechnen. Bei einer natürlichen Person als Verkäufer ist die Steuerlast deutlich höher. Obwohl durch das Teileinkünfteverfahren 40 % steuerfrei sind, ergibt sich eine Steuerbelastung von rund 28 %.
Bei einem Asset Deal hingegen ist mit einer maximalen Steuerbelastung von ca. 31,5 % bei Kapitalgesellschaften und mit bis zu 47 % bei einer natürlichen Person als Verkäufer zu rechnen.
Daher sollte vor einer Unternehmenstransaktion geprüft werden, ob eine zusätzliche Kapitalgesellschaft gegründet werden soll, um so die Steuerbelastung zu senken.
Welche Besonderheiten sind bei einem GmbH-Verkauf mit einem Asset Deal zu beachten?
Auch bei einer GmbH ist ein Asset Deal möglich. Allerdings ist dabei Folgendes zu beachten: In einer GmbH sind die Geschäftsführer berechtigt, alle Entscheidungen zu gewöhnlichen Rechtsgeschäften ohne die Zustimmung der Gesellschafter zu treffen. Je nach Umfang des Asset Deals oder je nach GmbH-Vertrag kann ein Asset Deal unter die außergewöhnlichen Rechtsgeschäfte fallen. In diesem Fall ist die Zustimmung der Gesellschafter zwingend notwendig.
Welche Formvorschriften sind bei Unternehmenskaufverträgen zu beachten?
Die Formvorschriften, die im Unternehmenskaufvertrag zu beachten sind, hängen von dem Umfang des Kaufvertrages ab. Grundsätzlich können Unternehmenskaufverträge formlos abgeschlossen werden. Allerdings wird eine notarielle Beurkundung Pflicht, sobald GmbH-Anteile oder Immobilien übertragen werden. Das bedeutet ein Share Deal über den Verkauf einer GmbH ist zwingend notariell zu beurkunden.
M&A Beratung zur Auswahl der richtigen Deal Struktur
Bei Unternehmenstransaktionen ist es hilfreich, Experten hinzuzuziehen. Gerade die Wahl der richtigen Deal Struktur hat Auswirkungen auf zukünftige Haftungsrisiken, Steuerbelastungen und den Kaufpreis. Wenn ausreichend Zeit für einen beabsichtigten Verkauf vorhanden ist, können damit gewichtige Vorteile für den Käufer konstruiert werden.
Eine M&A Beratung kann unter anderem bei folgenden Fragen beraten:
- Welche Haftungsrisiken entstehen?
- Welche Garantien übernimmt der Verkäufer?
- Mit welcher Steuerbelastung ist zu rechnen?
- Wie lässt sich die Steuerbelastung minimieren?
- Wie wirken sich bestehende Change-of-Control-Klauseln auf den Kaufpreis aus?
- Können weitere Change-of-Control-Klauseln den zukünftigen Kaufpreis steigern?
- Welche sonstigen Regelungen sind beim Unternehmensverkauf zu berücksichtigen?
- Welcher Preisaufschlag rechtfertigt es, auf die bevorzugte Deal-Struktur zu verzichten?
Due Diligence - Die Risikoprüfung
Bei der Due Diligence handelt es sich um eine Überprüfung der Risiken, die aus einer Unternehmenstransaktion entstehen können. In den meisten Fällen wird der Umfang der Fragen in der Due Diligence vom Käufer erstellt. Bei größeren Transaktionen kann auch eine vom Verkäufer vorab in Auftrag gegebene Due-Diligence-Prüfung von Vorteil sein. Käufer und Verkäufer sollten sehr bewusst und umsichtig diesen so bedeutsamen Teil im Verkaufsprozess wahrnehmen und sichern sich damit aus beiden Richtungen für zukünftige Probleme nach dem Verkauf ab.
Change-of-Control-Klausel - Nicht zu unterschätzende Fehlerquelle
Auch wenn die Anzahl der Unternehmenstransaktionen in den letzten Jahren stark zugenommen hat, sorgt das Thema Change-of-Control-Klauseln immer wieder für unnötige Kosten. Ist eine solche Klausel in einem Vertrag verankert, besteht ein Kündigungsrecht, wenn die Kontrolle des Unternehmens oder die Verträge isoliert übertragen wurden. Je nach Vertrag kann eine solche Klausel, ein Vor-, aber auch ein Nachteil für den neuen Eigentümer sein.
Wichtig ist es, alle Change-of-Control-Klausel zu identifizieren, zu prüfen und ggf. einzupreisen. Erweitert kommen besondere Rechte im Rahmen der DSGVO beim Asset Deal hinzu, die die Rechte von Vertragspartnern der bisherigen Firma erweitert schützen.
Gewerbliche Immobilien-Sonderregel, die ausgenutzt werden kann
Besonders bei der Anschaffung gewerblicher Immobilien kann eine Unternehmenstransaktion ein hilfreiches Werkzeug sein. Denn werden bei einer Unternehmenstransaktion mindestens 94 % der Anteile verkauft, entfällt die Grunderwerbssteuer. Dies ist insbesondere bei großen Industrieanlagen oder zentrumsnahen Bürogebäuden ein kleines Vermögen. Daher kann es sinnvoll sein, mit einem Share Deal ein Unternehmen mit passenden Gebäuden aufzukaufen.
Allerdings muss genau geprüft werden, welche zusätzliche Risiken dabei eingekauft werden. Ein aufmerksamer Verkäufer kann von dieser Regelung profitieren, denn die gesparte Steuerbelastung könnte vorab auf den Preis aufgeschlagen werden.
Fazit: Wann sollte welche Vertragsstruktur gewählt werden?
Werden die Argumente für einen Share Deal oder Asset Deal zusammengefasst, ergibt sich folgender Schluss:
Es kommt auf die Betrachtungsweise von Käufer und Verkäufer an. Stehen rechtliche und/oder steuerliche Optimierungen bzw. Risiken im Vordergrund, muss schon frühzeitig die Wahl dazu getroffen werden.
Allerdings gilt es immer die individuelle Situation zu betrachten. Daher sollte jeder Unternehmer für beide Strukturen aufgeschlossen sein. Denn im Zweifel lassen sich die Vor- und Nachteile über einen Preisauf- bzw. -abschlag ausgleichen. Besonders bei komplexen Unternehmenstransaktionen sollte eine externe Beratung hinzugezogen werden.
Denn Experten, die sich regelmäßig mit der Thematik beschäftigen, helfen nicht nur dabei, Steuern zu sparen, sondern haben auch Erfahrung damit, Verhandlungen zu führen und Kompromisse zu finden. Schließlich müssen sich am Ende des Tages beide Parteien mit dem Vertrag wohlfühlen.
Häufige Fragen
Ein Asset Deal macht Sinn, wenn der Käufer nur bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens erwerben möchte. Er bietet zudem steuerliche Vorteile und reduziert Risiken durch den Ausschluss unerwünschter Verbindlichkeiten.
In einem Share Deal erwirbt der Käufer die Anteile (Shares) des Unternehmens und übernimmt damit das gesamte Unternehmen inklusive aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dies bedeutet eine vollständige Übernahme der bestehenden Strukturen und Verträge.
Ob ein Share Deal oder Asset Deal besser ist, hängt von den spezifischen Zielen und Umständen des Käufers und Verkäufers ab. Beide Modelle haben ihre eigenen Vor- und Nachteile, daher ist eine individuelle Beratung entscheidend.