Eine Hand mit Stift die in drei Kästchen rote Haken gesetzt hat.

Die Unter­nehmens­verkauf Check­lis­te: Diese Punkte sollten Sie als Verkäu­fer berücksichtigen.

Sie fragen sich, was beim Unter­nehmens­verkauf zu beach­ten ist? Oder wie man den Unter­nehmens­verkauf am besten plant? Warum also dafür nicht eine Unter­nehmens­verkauf Check­lis­te nutzen? Darin finden Sie wertvol­le Tipps, wie Sie Ihr Unter­neh­men erfolg­reich an einen Nachfol­ger übergeben.

Grund­la­gen-Webinar präsen­tiert von Nils Koerber


Unter­neh­mens-verkauf (M&A) ohne Risiko und Wertverlust

Der Unter­nehmens­verkauf ist für die Mehrheit aller Unter­neh­mer ein einma­li­ges Projekt. Die Suche nach einem geeig­ne­ten Nachfol­ger für das eigene Unter­neh­men unter­schei­det sich dabei funda­men­tal von vielen bisher gewohn­ten Trans­ak­tio­nen. Das Thema Unternehmens­nachfolge erweist sich an vielen Stellen als sehr komplex. Check­lis­ten können den Ablauf optimieren.

Solche Check­lis­ten enthal­ten wichti­ge Infor­ma­tio­nen zu allen Phasen des Unter­neh­mens­ver­kaufs. Sie bieten Orien­tie­rung für die vielen Schrit­te einer Überga­be seitens des Unter­neh­mers. Zudem geben sie einen verläss­li­chen Rahmen für das gesam­te Vorge­hen bis hin zur Einigung mit dem Käufer vor. 

Der Fahrplan zur Unternehmens­nachfolge bietet weite­re Infor­ma­tio­nen vom richti­gen Zeitpunkt bis zum erfolg­rei­chen Verkauf Ihres Unternehmens.

Wie sehen die 6 Schrit­te beim Unter­nehmens­verkauf aus?

Der Unter­nehmens­verkauf erfolgt in 6 Schritten:

  1. Vorbe­rei­tung der Unterlagen
  2. Käufer finden
  3. Unter­neh­mens­nach­fol­ger auswählen
  4. Prüfung des Unternehmens
  5. Verhand­lung Kaufpreis
  6. Unter­neh­mens­kauf­ver­trag

KERN-Grafik-zeigt-die-6-Schritte-beim-Unternehmensverkauf

Schritt 1: Vorbe­rei­tung der Unterlagen

Der erste Schritt besteht darin, eine Liste der Dokumen­te zu erstel­len, die der Käufer benötigt. Es folgt eine Liste der wichtigs­ten Dokumen­te - je nach Unter­neh­men werden Sie vielleicht nicht alle Dokumen­te benötigen.

  1. Jahres­ab­schlüs­se: Sie benöti­gen geprüf­te Jahres­ab­schlüs­se für die letzten drei Jahre, um poten­zi­el­len Käufern die finan­zi­el­le Gesund­heit Ihres Unter­neh­mens zu zeigen.
  2. Steuer­erklä­run­gen: Alle Steuer­erklä­run­gen Ihres Unter­neh­mens für die letzten drei Jahre müssen poten­zi­el­len Käufern vorge­legt werden.
  3. Geschäfts­plan: Ein gut ausge­ar­bei­te­ter Geschäfts­plan ist unerläss­lich, um beim Unter­nehmens­kauf eine klare Vorstel­lung von der Zukunft Ihres Unter­neh­mens zu vermitteln.
  4. Umsatz­ent­wick­lung: Ein guter Umsatz in der Vergan­gen­heit wird poten­zi­el­len Käufern zeigen, dass Ihr Unter­neh­men eine gute Inves­ti­ti­on ist.
  5. Mitar­bei­ter-Verträ­ge: Alle Mitar­bei­ter­ver­trä­ge müssen auf den neuen Eigen­tü­mer übertra­gen werden, um recht­li­che Kompli­ka­tio­nen zu vermeiden.
  6. Immobi­li­en­pacht­ver­trä­ge: Wenn Ihr Unter­neh­men Immobi­li­en besitzt, müssen die Pacht­ver­trä­ge für diese Immobi­li­en auf den neuen Eigen­tü­mer übertra­gen werden.
  7. Paten­te: Alle Paten­te, die Ihr Unter­neh­men besitzt, müssen auf den neuen Eigen­tü­mer übertra­gen werden, um das geisti­ge Eigen­tum Ihres Unter­neh­mens zu schützen.
  8. Liefe­ran­ten­ver­trä­ge: Alle Verträ­ge mit den Liefe­ran­ten Ihres Unter­neh­mens müssen für einen reibungs­lo­sen Übergang auf den neuen Eigen­tü­mer übertra­gen werden.
  9. Kunden­lis­ten: Eine Liste der aktuel­len Kunden Ihres Unter­neh­mens ist für poten­zi­el­le Käufer sehr hilfreich.
  10. Andere wichti­ge Dokumen­te: Es kann sein, dass Sie poten­zi­el­len Käufern weite­re wichti­ge Dokumen­te zur Verfü­gung stellen müssen, die für Ihr Unter­neh­men spezi­fisch sind.

Wenn Sie alle diese Dokumen­te im Voraus vorbe­rei­ten, wird der Verkauf Ihres Unter­neh­mens wesent­lich reibungs­lo­ser verlau­fen. Haben Sie Fragen dazu, welche Dokumen­te Sie vorle­gen müssen, können Sie sich an einen Wirtschafts­an­walt wenden.

Schritt 2: Käufer finden

Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen, den richti­gen Käufer für Ihr Unter­neh­men zu finden:

  1. Definie­ren Sie Ihren idealen Käufer.
    Der erste Schritt bei der Suche nach einem Käufer besteht darin, Ihren idealen Käufer zu definie­ren. Nach welcher Art von Käufer suchen Sie? In welche Branche wollen Sie verkau­fen? Die Beant­wor­tung dieser Fragen wird Ihnen helfen, Ihre Suche einzu­gren­zen. So können Sie Käufer finden, die mit größe­rer Wahrschein­lich­keit an Ihrem Unter­neh­men inter­es­siert sein werden.
  2. Nutzen Sie Ihre Netzwer­ke.
    Eine der besten Möglich­kei­ten, einen Käufer zu finden, ist, Ihre Netzwer­ke zu nutzen. Sprechen Sie mit Ihren Freun­den, Ihrer Familie und Ihren Geschäfts­part­nern. Finden Sie heraus, ob jemand einen Käufer kennt, der am Kauf Ihres Unter­neh­mens inter­es­siert sein könnte.
  3. Arbei­ten Sie mit einem Profi zusam­men.
    Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie mit der Suche begin­nen sollen, können Sie mit einer M&A Beratung zusam­men­ar­bei­ten. Profes­sio­nel­le Berater haben Erfah­rung mit der Suche nach Käufern für Unter­neh­men und können Ihnen helfen, den Prozess zu steuern.
  4. Nutzen Sie Online-Ressour­cen.
    Es gibt eine Reihe von Online-Ressour­cen, die Ihnen helfen können, Käufer für Ihr Unter­neh­men zu finden. Websites wie “DUB”, “nexxt-change” sowie die “KERN Firmen­bör­se“ sind gute Anlauf­stel­len für Ihre Suche.
  5. Ziehen Sie einen strate­gi­schen Käufer in Betracht.
    Ein strate­gi­scher Käufer ist ein Unter­neh­men, das ein anderes Unter­neh­men überneh­men möchte, um sein Geschäft zu erwei­tern. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Unter­neh­men gut zu einem strate­gi­schen Käufer passen würde, können Sie sich an Unter­neh­men in Ihrer Branche wenden.

Möchten Sie, dass wir Sie unterstützen?

Schritt 3: Unter­neh­mens­nach­fol­ger auswählen

Dies kann eine schwie­ri­ge Entschei­dung sein, denn es gibt viele Fakto­ren zu berück­sich­ti­gen. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen, den richti­gen Nachfol­ger für Ihr Unter­neh­men auszuwählen.

  1. Beden­ken Sie die Zukunft des Unter­neh­mens.
    Wenn Sie einen Nachfol­ger auswäh­len, müssen Sie an die Zukunft des Unter­neh­mens denken. Was sind Ihre Pläne für das Unter­neh­men? Wie groß ist das Wachs­tums­po­ten­zi­al? Sie müssen jeman­den auswäh­len, der nicht nur das derzei­ti­ge Erfolgs­ni­veau halten. Er sollte das Unter­neh­men auch auf die nächs­te Stufe bringen können.
  2. Suchen Sie nach jeman­dem mit den richti­gen Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen.
    Natür­lich wollen Sie jeman­den auswäh­len, der über die richti­gen Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen verfügt, um das Unter­neh­men zu überneh­men. Aber Sie müssen auch sicher­stel­len, dass die Person gut zur Unter­neh­mens­kul­tur passt und Ihre Vision für die Zukunft teilt.
  3. Wählen Sie jeman­den, dem Sie vertrau­en können.
    Dies mag offen­sicht­lich erschei­nen, aber es ist wichtig, dass Sie jeman­den auswäh­len, dem Sie vertrau­en können, um das Unter­neh­men zu überneh­men. Es sollte sich um jeman­den handeln, dem Sie das Geschäft gerne überlassen.
  4. Verge­wis­sern Sie sich, dass die Person der Verant­wor­tung gewach­sen ist.
    Ein Unter­neh­men zu überneh­men, ist eine große Verant­wor­tung. Sie müssen sich verge­wis­sern, dass die Person, die Sie auswäh­len, für dieses Maß an Verant­wor­tung bereit ist. Er sollte über die Erfah­rung und das Selbst­ver­trau­en verfü­gen, um die Heraus­for­de­rung anzunehmen.
  5. Sorgen Sie für eine Nachfol­ge­re­ge­lung.
    Sobald Sie einen Nachfol­ger ausge­wählt haben, müssen Sie einen Plan haben, wie dieser das Unter­neh­men überneh­men wird. Dieser sollte einen Zeitplan, eine Liste der Verant­wort­lich­kei­ten und einen Plan für den Übergang in die Rolle des Nachfol­gers enthalten.

Die Entschei­dung darüber, wer Ihr Unter­neh­men überneh­men soll, ist eine wichti­ge Entschei­dung. Sie sollten Sie sich die Zeit nehmen, alle Fakto­ren zu berück­sich­ti­gen. So können Sie sicher sein, dass Sie die beste Wahl für die Zukunft Ihres Unter­neh­mens treffen.

Schritt 4: Prüfung des Unternehmens

Es gibt viele Fakto­ren, die beim Verkauf eines Unter­neh­mens zu berück­sich­ti­gen sind, und eine Prüfung ist einer der wichtigs­ten. Hierbei kann es sich um eine verkäu­fer­sei­ti­ge Due Diligence handeln. Die Due Diligence kann aber auch geson­dert vom Käufer ausge­führt werden. Dann ist die Prüfung eine allein­ste­hen­de Maßnah­me für Sie als Verkäufer.

Das könnte Sie auch interessieren:

Eine Prüfung des Unter­neh­mens beim Verkauf des Unter­neh­mens ist ein wichti­ger Schritt. Sie stellt sicher, dass das Unter­neh­men aus den richti­gen Gründen verkauft wird und dass der Käufer einen fairen Deal erhält.

Die Prüfung sollte von einem unabhän­gi­gen Dritten durch­ge­führt werden. Sie sollte zudem eine Überprü­fung der Jahres­ab­schlüs­se, der recht­li­chen Dokumen­te und der Geschäfts­ab­läu­fe umfassen.

Erwei­tern lässt sich der Vorgang auch auf den Kunden­stamm, die Mitar­bei­ter und die Liefe­ran­ten des Unter­neh­mens. Die Prüfung sollte alle poten­zi­el­len Risiken aufzei­gen, die sich auf den Verkauf des Unter­neh­mens auswir­ken könnten.

Schritt 5: Verhand­lung des Kaufpreises

Wenn es darum geht, den Kaufpreis eines Unter­neh­mens zu verhan­deln, gibt es einige wichti­ge Dinge zu beach­ten. Zualler­erst müssen Sie eine klare Vorstel­lung davon haben, was das Unter­neh­men wert ist. Das bedeu­tet, dass Sie Dinge wie die Vermö­gens­wer­te des Unter­neh­mens, seine Einnah­men und Gewin­ne sowie sein Wachs­tums­po­ten­zi­al berück­sich­ti­gen müssen. Sobald Sie den Wert des Unter­neh­mens gut kennen, können Sie mit den Verhand­lun­gen über den Kaufpreis beginnen.

Denken Sie daran, dass der Verkäu­fer wahrschein­lich eine eigene Vorstel­lung davon hat, was das Unter­neh­men wert ist. Es ist auch wichtig, dass Sie zu Kompro­mis­sen bereit sind. In vielen Fällen wird der Verkäu­fer bereit sein, über den Kaufpreis zu verhan­deln, wenn er das Gefühl hat, ein faires Angebot zu erhalten.

Denken Sie auch daran, dass der Kaufpreis nicht das Einzi­ge ist, worüber Sie verhan­deln. Sie müssen auch über die Verkaufs­be­din­gun­gen sprechen. Dazu gehören Dinge wie der Zahlungs­plan und die Vertrags­dau­er. Wenn Sie mit diesen Bedin­gun­gen nicht vertraut sind, sollten Sie einen Exper­ten hinzuziehen.

Schritt 6: Unternehmenskaufvertrag

Ein Kaufver­trag ist ein Vertrag zwischen einem Käufer und einem Verkäu­fer, der die Bedin­gun­gen für eine Trans­ak­ti­on festlegt. Dieser Vertrag kann für den Verkauf jeder anderen Art von Unter­neh­men (vom Einzel­un­ter­neh­men bis zur GmbH) verwen­det werden. Der Kaufver­trag sollte den Kaufpreis und die Verkaufs­be­din­gun­gen enthal­ten. Und zusätz­lich auch alle Bedin­gun­gen, die erfüllt werden müssen, bevor der Verkauf abgeschlos­sen ist.

Als wichti­ges Instru­ment schützt der Vertrag sowohl den Käufer als auch den Verkäu­fer und stellt sicher, dass sich beide Partei­en über die Bedin­gun­gen der Trans­ak­ti­on im Klaren sind. Ein Kaufver­trag sollte bei jedem Verkauf eines Unter­neh­mens verwen­det werden. Er stellt sicher, dass die Trans­ak­ti­on reibungs­los verläuft und beide Partei­en zufrie­den sind.

Wir sind gern für Sie da, wenn Sie einmal Fragen haben

Wir bei KERN Unternehmens­nachfolge wissen um die Komple­xi­tät sowohl beim Unter­nehmens­verkauf als auch Unternehmens­nachfolge und Unter­nehmens­kauf. Seit fast 20  Jahren fokus­siert sich unsere Berater­grup­pe auf den Schwer­punkt Unternehmens­nachfolge. Dank dieser Erfah­rung lösen wir heute alle Fragen und Aufga­ben, die Unter­neh­mern von Bedeu­tung sind.

Mit diesen 6 Check­lis­ten haben Sie alle Schrit­te genau im Blick

Jede Partne­rin und jeder Partner bei KERN ist selber Unter­neh­mer und hat vielfäl­ti­ge, persön­li­che Lebens­er­fah­run­gen mit dem Thema Unternehmens­nachfolge. Verbun­den mit der Haltung, dass die wichti­gen Werte eines Unter­neh­mens achtsam, wertschät­zend und profes­sio­nell in die Zukunft trans­fe­riert werden, entstan­den die folgen­den Unter­la­gen und Check­lis­ten. Zum Wohle der Überge­ber, Überneh­mer, der Mitar­bei­ter und des Unter­neh­mens selbst.

Diese Check­lis­ten empfeh­len wir jedem Unter­neh­mer. Sie sind eine große Unter­stüt­zung für die indivi­du­el­le Überga­be und bei Unternehmensverkäufen.

Inhalts­ver­zeich­nis Unter­la­gen und Checklisten 

  1. Check­lis­te Unter­nehmens­verkauf, Ablauf und Planung
  2. Check­lis­te Betriebswirtschaft 
  3. Check­lis­te zur Alters­vor­sor­ge und Vermögenslage 
  4. Check­lis­te Unter­nehmens­verkauf Steuern
  5. Check­lis­te, um den passen­den Unter­neh­mens­nach­fol­ger zu finden
  6. Recht­li­che Aspek­te beim Unternehmensverkauf 
  7. Bonus: Die Due-Diligence-Checkliste

Check­lis­te Unter­nehmens­verkauf, Ablauf und Planung 

Steht die Entschei­dung für einen Unter­nehmens­verkauf, sind detail­lier­te Kennt­nis­se über Unter­nehmens­verkauf Ablauf und Planung unerläss­lich. Der Firmen­ver­kauf, dieses Assets unter­liegt beson­de­ren Regeln. Nur eine gewis­sen­haf­te Vorbe­rei­tung versetzt Sie als Überge­ber in die Lage, in den einzel­nen Phasen jeder­zeit den Überblick zu behal­ten und die richti­gen Entschei­dun­gen zu treffen. 

Dies trifft selbst dann zu, wenn Sie ein erfah­re­ner Rechts­an­walt oder eine manda­tier­te M&A Beratung bei allen Schrit­ten der Unternehmens­nachfolge unter­stützt. Denn die Regelung Ihrer Nachfol­ge ist Ihr zentra­les Thema.

Nr. Ablauf und Planung JaNoch
nicht
1Ich habe eine persön­li­che, schrift­lich fixier­te Lebens- und Zielplanung. 
2Es existiert eine strate­gi­sche Unter­neh­mens­pla­nung für die nächs­ten Jahre. 
3Meine unter­neh­me­ri­schen Ziele sind klar definiert. 
4Meine persön­li­chen und unter­neh­me­ri­schen Ziele sind mitein­an­der vereinbar. 
5Ich habe bereits über einen Rückzug aus meinem Unter­neh­men nachgedacht. 
6Ich habe bereits einen Zeitpunkt für den Rückzug aus meinem Unter­neh­men ins Auge gefasst.
7Ich freue mich auf eine „arbeits­freie“ Zeit nach der Übergabe. 
8Ich habe für mich selbst Aktivi­tä­ten definiert, die mich nach dem Ausschei­den aus dem aktiven
Berufs­le­ben neu fordern. 
9Ich möchte mich – ggf. nach einer angemes­se­nen Überga­be­pha­se – völlig aus meinem
Unter­neh­men zurückziehen. 
10Neben der Unter­neh­mens­lei­tung soll auch das Eigen­tum am Unter­neh­men auf Dritte übergehen. 
11Ich habe klare Vorstel­lun­gen, wie die Unter­neh­mens­nach­fol­ge­ge­re­gelt werden soll. 
12Ich habe quali­fi­zier­te Ansprech­part­ner (Rechts­an­walt, Steuer­be­ra­ter, Wirtschafts­prü­fer,
Unter­neh­mens- und Bankbe­ra­ter), die mich bei der Planung und Umset­zung meiner
Nachfol­ge­re­ge­lung begleiten. 
13Es gibt bereits einen „Fahrplan“ für die Überga­be meines Unternehmens. 
14Mein Fahrplan zur Unternehmens­nachfolge ist mit meiner Familie / meinen engsten
Freun­den abgestimmt. 
15Die leiten­den Mitar­bei­ter kennen diesen Fahrplan. 
16Es gibt Regelun­gen für den Fall, dass ich unerwar­tet für länge­re Zeit oder ganz ausfalle. 
17Es gibt eine Notfall­pla­nung, falls der Nachfol­ger plötz­lich ausfällt. 

Betriebs­wirt­schaft­li­che Aspekte 

Aus unserer Erfah­rung sind oft die unter­schied­li­chen Vorstel­lun­gen über den Wert eines Unter­neh­mens verant­wort­lich für das Schei­tern von Nachfol­ge­pro­jek­ten. Ein wesent­li­cher Grund ist der hohe emotio­na­le Wert des Unter­neh­mens für den oder die aktuel­len Gesell­schaf­ter, der leicht zu einer beson­ders hohen monetä­ren Bewer­tung führt. Ein Nachfol­ger blickt ganz anders auf das Lebens­werk eines Übergebers. 

Bei der Bewer­tung eines Unter­neh­mens trägt er eine Inves­to­ren­bril­le und geht bei der Übernah­me eher ratio­nal vor. Wenngleich auch er nicht ganz frei von emotio­na­len Fakto­ren ist - hier sei als Beispiel ein ausge­präg­tes Sicher­heits­be­dürf­nis genannt. Die zentra­le Frage lautet aber: Wie nachhal­tig erzeugt das Geschäfts­mo­dell des Unter­neh­mens einen Mehrwert für seine Kunden? 

Erst wenn Sie Ihrem Nachfol­ger darle­gen können, dass dies auch zukünf­tig gelingt, geht er davon aus, dass ihr Unter­neh­men nachhal­ti­ge Erträ­ge erwirt­schaf­tet. Lesen Sie in unseren Unter­la­gen mehr dazu.

Nr. Betriebs­wirt­schaft­li­che AspekteJa Noch
nicht
1Es gibt eine fixier­te strate­gi­sche und opera­ti­ve Planung für mein Unternehmen.
2Diese Planung wird laufend kontrol­liert und ggf. verän­der­ten Verhält­nis­sen angepasst.
3Es existiert ein Zielsys­tem für mein Unternehmen.
4Mein Unter­neh­men wird über ein Kennzah­len­sys­tem gesteuert.
5Es gibt ein schrift­lich fixier­tes Organi­gramm für mein Unternehmen. 
6Die jetzi­ge Aufbau­or­ga­ni­sa­ti­on entspricht den zukünf­ti­gen Anforderungen.
7Die Ablauf­or­ga­ni­sa­ti­on ist trans­pa­rent und für Dritte nachvollziehbar.
8Die zweite Führungs­ebe­ne ist in der Lage, das Unter­neh­men ohne mich zu führen. 
Die betrieb­li­chen Leitungs­funk­tio­nen werden optimal wahrge­nom­men:
9im Bereich Personalmanagement
10im Bereich Marketing
11im Bereich Vertrieb
12im Bereich Forschung und Entwicklung 
13im Bereich Produk­ti­on / Leistungserstellung
14im Bereich Einkauf 
15im Bereich Rechnungswesen
16Es gibt eine Stärken- und Schwä­chen­ana­ly­se für mein Unternehmen.
17Die Perso­nal­struk­tur ist auf meine Unter­neh­mens­grö­ße und den Unter­neh­mens­zweck
optimal abgestimmt.
18Meine Branche ist eine Wachstumsbranche.
19Die vorhan­de­nen Markt­po­ten­zia­le werden ausgeschöpft.
20Ich kenne die wichtigs­ten Eckda­ten meiner Wettbewerber.
21Ich habe Wettbewerbsvorteile.
22Alle meine Produk­te / Dienst­leis­tun­gen sind wettbewerbsfähig
23Ich kenne den Produkt­le­bens­zy­klus all meiner Produk­te / Dienstleistungen.
24Ich weiß, dass es kurzfris­tig keinen Handlungs­be­darf bei der Neupro­dukt­ent­wick­lung gibt. 
25Die Produkt-Deckungs­bei­trä­ge / die kosten­trä­ger­be­zo­ge­ne Wertschöp­fung sind bekannt.
26Ich verfü­ge über einen schlag­kräf­ti­gen Vertrieb.
27Der Vertrieb wird überwie­gend nach Leistung vergütet.
28Es gibt eine trans­pa­ren­te Vertriebskonzeption.
29Es gibt keine Abhän­gig­kei­ten von einzel­nen Liefe­ran­ten / Subunternehmern.
30Es gibt eine aussa­ge­fä­hi­ge Vor- und Nachkalkulation.
31Mein Unter­neh­men arbei­tet rentabel.
32Alle Geschäfts­fel­der meines Unter­neh­mens sind rentabel.
33In jüngs­ter Vergan­gen­heit hat es Restruk­tu­rie­rungs­pro­jek­te gegeben.
34Die Finan­zie­rungs­struk­tur ist optimal.
35Es gibt Finanzierungsspielräume.
36Die Liqui­di­täts­re­ser­ven sind ausreichend.
Mit meinem Stand­ort bin ich zufrieden:
37Regio­na­ler Standort
38Feinstand­ort

Sie möchten Ihre Firma verkau­fen oder planen eine famili­en­in­ter­ne Unternehmens­nachfolge und wollen den Unter­neh­mens­wert berech­nen, bevor Sie einen Berater für eine Unter­neh­mens­be­wer­tung manda­tie­ren? Dann nutzen Sie jetzt unseren Unter­neh­mens­wert­rech­ner: einfach und kostenlos.

Bild mit Link zum Unternehmenswertrechner

Check­lis­te zur Alters­vor­sor­ge und Vermögenslage 

Wie steht es um Ihre künfti­ge finan­zi­el­le Versor­gungs­la­ge und ggf. die Ihrer Familie? Welche finan­zi­el­len Mittel stehen Ihnen in Zukunft zur Bestrei­tung Ihres Lebens­un­ter­hal­tes zur Verfü­gung? Über welche finan­zi­el­len Ressour­cen verfü­gen Sie und mit welchen regel­mä­ßi­gen Zahlun­gen können Sie weiter­hin rechnen? Hierzu sollten Sie einen möglichst detail­lier­ten Einnah­men-Ausga­ben-Plan erstel­len, damit Sie präzi­se eventu­el­le Versor­gungs­lü­cken und deren Höhe einschät­zen können. 

Diese Infor­ma­tio­nen sind deshalb wichtig, um zu beurtei­len ob der Unter­nehmens­verkauf bzw. der Unter­neh­mens­kauf­preis einen wesent­li­chen finan­zi­el­len Eckpfei­ler Ihrer Alters­vor­sor­ge darstel­len soll oder ob Sie andere Ziele des Unter­neh­mens­ver­kaufs in den Fokus rücken können. Den Start in diese Recher­che machen Sie hier:

Nr. Alters­vor­sor­ge und Vermö­gens­la­ge Ja Noch
nicht
1Es gibt eine Einnah­men-/ Ausga­ben­pla­nung für die Zeit nach meinem Ausschei­den
aus dem Unternehmen.
2Ich kenne die Höhe meiner Ansprü­che aus der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung und
ggf. aus der freiwil­li­gen Zusatzrentenversicherung.
3Mein Lebens­stan­dard ist auch nach dem Ausschei­den aus meinem Unter­neh­men
gesichert.
4Ich habe einen genau­en Überblick über den Umfang und die Struk­tur meines
Vermö­gens.
5Die Struk­tur meines Vermö­gens ist auf meine Ziele und Wünsche abgestimmt.
6Mein Versi­che­rungs­be­stand und -bedarf wurde in den letzten drei Jahren überprüft
und optimiert.
7Meine erbrecht­li­chen Angele­gen­hei­ten sind geklärt und ggf. ergän­zen­de Verträ­ge
geschlos­sen.
8Es gibt eine Liste der, aus meiner Einschät­zung, pflicht­teils­be­rech­tig­ten Personen. 
9Die Erben sind über die ihnen zukom­men­den Erbtei­le informiert.
10Ich bin über die Möglich­kei­ten der vorweg­ge­nom­me­nen Erbfol­ge informiert.
11Durch die Klärung der erbrecht­li­chen Angele­gen­hei­ten ist gewährleistet,dass im
Erbfall das Betriebs­ver­mö­gen im Unter­neh­men verbleibt.
12Es ist sicher­ge­stellt, dass der Bestand des Unter­neh­mens nicht durch Erbstrei­tig­kei­ten
gefähr­det werden kann.
13Ich habe geprüft, ob die Absiche­rung meiner Hinter­blie­be­nen ausrei­chend ist.
14Es erfolg­te eine Prüfung, ob genügend Liqui­di­tät für die Erben zur Verfü­gung steht,
um eventu­el­le Erbschafts­for­de­run­gen beglei­chen zu können.

Check­lis­te Unter­nehmens­verkauf Steuern 

Der erste Blick auf die Zahlen muss stimmen, um die richti­gen Käufer anzulo­cken und ein nachhal­ti­ges Inter­es­se am Unter­neh­men zu erzeugen.

Es gilt die Werte des Unter­neh­mens für eine Firmen­über­nah­me trans­pa­rent darzu­stel­len. Auch mit Blick auf die Attrak­ti­vi­tät des Unter­neh­mens gegen­über poten­zi­el­len Inves­to­ren genießt dieses Prinzip höchs­te Priori­tät. Das betrifft vor allem häufig auftre­ten­de stille Reser­ven in der Bilanz. Diese sollten nach Möglich­keit nicht still bleiben. Dieser Grund­satz bleibt auch dann richtig, wenn sich durch die Hebung stiller Reser­ven kurzfris­tig eine höhere Steuer­last ergibt. Prinzi­pi­ell gilt es, durch eine Bilanz­be­rei­ni­gung die Bilanz­sum­me so weit wie möglich zu reduzie­ren und Steuer­op­ti­mie­run­gen und Pensi­ons­rück­stel­lun­gen aufzu­lö­sen. Alle Bilanz­po­si­tio­nen, die nicht eindeu­tig dem Unter­neh­men zurechen­bar sind, sollten die Bilanz verlassen. 

Die wichtigs­te Empfeh­lung lautet hier: die Trennung der Berei­che zwischen Altge­sell­schaf­ter und zu veräu­ßern­dem Unter­neh­men vorzu­neh­men. Welche Frage­stel­lun­gen dabei zu berück­sich­ti­gen sind, erfah­ren Sie in dieser Unter­nehmens­verkauf Steuern Checkliste:

Nr. Steuern Ja Noch
nicht
1Ich habe meine grund­sätz­li­chen Überle­gun­gen zu meiner Nachfol­ge­re­ge­lung bereits mit einem
quali­fi­zier­ten Steuer­ex­per­ten besprochen.
2Die steuer­li­chen Konse­quen­zen meiner Nachfol­ge­re­ge­lung sind mir bekannt.
3Ich habe mit Blick auf die geplan­te Nachfol­ge­re­ge­lung meine steuer­recht­li­chen Verhält­nis­se
bereits überprü­fen lassen
4Ich sehe im Vorfeld der Nachfol­ge­re­ge­lung hier Handlungsbedarf.
5Die steuer­li­chen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten der Nachfol­ge­re­ge­lung sind mir bekannt.
6Ich habe prüfen lassen, ob eine vorweg­ge­nom­me­ne Erbfol­ge ggf. steuer­li­che Vortei­le für mich
und meine Erben hat.
7Es wurde überprüft, ob meine erbrecht­li­chen Regelun­gen so gestal­tet werden können, dass ggf.
steuer­li­che Freibe­trä­ge mehrfach genutzt werden können.
8Es erfolg­te eine Prüfung, ob die Leistung meiner ggf. vorhan­de­nen Lebens­ver­si­che­run­gen im
Todes­fall erbschafts­steu­er­frei sind.
9Die Nachfol­ge­re­ge­lung berück­sich­tigt das Thema meiner Alters­si­che­rung auch unter
Berück­sich­ti­gung steuer­li­cher Gesichtspunkte.
10Es ist geprüft worden, ob eine Rechts­form­än­de­rung meines Unter­neh­mens steuer­li­che Vortei­le
für mich hat.Unt
11Soweit ein Verkauf Ihres Unter­neh­mens beabsich­tigt ist:
Es ist überprüft worden, ob eine Kaufpreis­zah­lung für mein Unter­neh­men in Form einer laufen­den
Rente aus steuer­li­chen Gründen einer Einmal­zah­lung vorzu­zie­hen ist.
12Die bei der Vorbe­rei­tung der Überga­be aufge­grif­fe­nen und geprüf­ten steuer­recht­li­chen Sachver­hal­te
sind so dokumen­tiert, dass ich und mein poten­zi­el­ler Nachfol­ger damit eine siche­re Basis für unsere
Entschei­dun­gen haben. 
13Es liegen sämtli­che aktuel­le Erklä­run­gen und Beschei­de für sämtli­che Steuer­ar­ten vor. 
14Es ist geprüft worden, dass es keine steuer­li­chen „Altlas­ten“ (z.B. Steuer­rück­stän­de, steuer­li­che
Nachfor­de­run­gen etc.) gibt.
15Ich habe bei meinem Steuer­be­ra­ter das Gefühl, dass dieser immer (auch jetzt) mit der
Unter­neh­mens­ent­wick­lung mitge­wach­sen ist.
16Eventu­ell aus der Nachfol­ge­re­ge­lung entste­hen­de Steuer­be­las­tun­gen können problem­los finan­ziert
werden

Weiter­füh­ren­des Thema:

In unserem Beitrag GmbH verkau­fen Steuern geben wir Ihnen 8 nützli­che Tipps zur optima­len Besteuerung.

Check­lis­te, um den passen­den Unter­neh­mens­nach­fol­ger zu finden 

Zunächst sind Unter­neh­men kein fungi­bles Gut, sondern komple­xe, gewach­se­ne und indivi­du­el­le Gebil­de. Unter­neh­mern fehlt deshalb häufig die Kennt­nis über eine struk­tu­rier­te Vorge­hens­wei­se bei der Suche nach quali­ta­tiv geeig­ne­ten Nachfol­gern. Ferner bindet das Tages­ge­schäft die Kapazi­tä­ten der Verkäu­fer für eine geeig­ne­te Recher­che. Dadurch schei­tert dann die zeitauf­wän­di­ge, profes­sio­nel­le Suche nach einem geeig­ne­ten Nachfol­ger für die Überga­be aus Zeitgrün­den. Nicht zuletzt sind Unter­neh­mer zu Recht äußerst sensi­bel, wenn es um eine Offen­ba­rung der Verkaufs­ab­sicht geht. Denn das Bekannt­wer­den einer geplan­ten Trans­ak­ti­on kann negati­ve Auswir­kun­gen auf die Beleg­schaft, Kunden, Liefe­ran­ten oder finan­zie­ren­de Banken haben. 

Zur Käufer­su­che gehören die Identi­fi­ka­ti­on, Anspra­che und Auswahl von Kaufin­ter­es­sen­ten. Das stellt eine der größten Heraus­for­de­run­gen für Unter­neh­mens­ver­käu­fer dar. Von ihr hängt der Erfolg des Unter­neh­mens, der Bestand des Unter­neh­mens, seiner Arbeits­plät­ze und die Erzie­lung eines optima­len Kaufprei­ses ab. Für die Suche nach einem Käufer empfiehlt sich eine syste­ma­ti­sche Heran­ge­hens­wei­se unter Einbe­zie­hung aller relevan­ten Zielgruppen/Investoren. Diese erzeugt eine größe­re und quali­ta­tiv höhere Nachfra­ge und hilft somit den Veräu­ße­rungs­er­lös zu maximie­ren und den Fortbe­stand des unter­neh­me­ri­schen Werkes zu gewähr­leis­ten. Lesen Sie hier, wie Sie syste­ma­tisch vorge­hen können. 

Nr. Unter­neh­mens­nach­fol­ger Ja Noch
nicht
1Es gibt ein Anfor­de­rungs­pro­fil für meinen Nachfolger.
2Ich habe dieses Anfor­de­rungs­pro­fil schon mal mit einem kompe­ten­ten Berater besprochen.
3Ich weiß, wer mich bei der Nachfol­ger­su­che unterstützt. 
4Ich habe bereits einen oder mehre­re Nachfol­ger ins Auge gefasst. 
5Mein Nachfol­ger steht bereits fest. 
6Für meinen Nachfol­ger gibt es eine Stärken- / Schwächenanalyse. 
7Der Nachfol­ger kennt mein Unternehmen?
8Der Nachfol­ger kennt meinen Markt, die Wünsche meiner Kunden und die Stärken und Schwä­chen
der Mitbe­wer­ber.
9Mein Nachfol­ger hat Branchenerfahrung.
10Mein Nachfol­ger verfügt über Führungserfahrungen. 
11Mein Nachfol­ger verfügt über die notwen­di­gen formel­len Voraus­set­zun­gen zur Leitung meines
Unter­neh­mens.
12Mein Nachfol­ger hat klare Vorstel­lun­gen darüber, was das Unter­neh­men in der Zukunft erfolg­reich
macht.
13Mein Nachfol­ger hat seine unter­neh­me­ri­schen und persön­li­chen Ziele schrift­lich formuliert.
14Es gibt einen konkre­ten Zeit- und Ablauf­plan zur Einar­bei­tung meines Nachfolgers.
15Es ist geklärt, wie mein Nachfol­ger zunächst hierar­chisch und räumlich in meinem Unter­neh­men
einge­ord­net wird.
16Die leiten­den Mitar­bei­ter meines Unter­neh­mens sind über den Nachfol­ger informiert.
17Kunden und Liefe­ran­ten meines Unter­neh­mens sind über den Nachfol­ger informiert.
18Die Finan­zie­rung des Nachfol­gers ist gesichert.
19Ich bin auch nach dem Rückzug aus dem Unter­neh­men bereit, meinem Nachfol­ger bei Bedarf beratend
zur Seite zu stehen.

Recht­li­che Aspek­te beim Unternehmensverkauf 

Der Unter­nehmens­verkauf bringt, neben dem klassi­schen Unter­neh­mens­kauf­ver­trag, einige Entschei­dun­gen über recht­li­che und steuer­recht­li­che Aspek­te mit sich. 

Verschaf­fen Sie sich selbst Klarheit darüber, ob und wie der Firmen­na­me Ihres Unter­neh­mens auf den neuen Erwer­ber überge­hen kann. Dies hängt einer­seits maßgeb­lich von Ihrer ganz persön­li­chen Präfe­renz und Verbun­den­heit zu Ihrem Firmen­na­men ab, aber auch von dessen Bindungs­wir­kung für Kunden. Ein Erwer­ber wird insbe­son­de­re dann, wenn der Unter­neh­mens­na­me eine starke Kunden­bin­dung und Marken­bil­dung reprä­sen­tiert, beson­de­ren Wert darauf legen. Schaf­fen Sie also möglichst frühzei­tig für sich selbst persön­li­che Klarheit und die recht­li­chen Voraus­set­zun­gen, um gegebe­nen­falls den Firmen­na­men übertra­gen zu können. 

Ebenso wichtig ist die Stand­ort­fra­ge. Kann das Unter­neh­men am bishe­ri­gen Stand­ort verblei­ben? Oder möchten Sie gegebe­nen­falls die Immobi­lie (sofern sie sich in Ihrem Eigen­tum befin­det) in der Zukunft für andere Zwecke nutzen? Möchten Sie die Immobi­lie verkau­fen, um damit Ihre Alters­vor­sor­ge abzusi­chern? Oder ist es Ihnen lieber, die Immobi­lie an den neuen Inhaber zu vermie­ten und damit langfris­tig verläss­li­che Einnah­men zu generie­ren? Und wann ist der richti­ge Zeitpunkt für die Überga­be? Dies kann insbe­son­de­re in Bezug auf die Errei­chung spezi­fi­scher Alters­gren­zen unter steuer­li­chen Gesichts­punk­ten ein wichti­ges Thema sein. Aber auch hinsicht­lich des zeitli­chen Vorlau­fes, um steuer­li­che Optimie­run­gen noch recht­zei­tig vor dem Verkauf einzu­lei­ten. Erfah­ren Sie mehr zu recht­li­chen Aspekten: 

Nr. Recht­li­che Aspekte JaNoch
nicht
1Ich weiß welche Rechts­ge­bie­te im Zusam­men­hang mit meiner geplan­ten Nachfol­ge­re­ge­lung tangiert
werden.
2Ich habe die Grund­zü­ge meine geplan­ten Nachfol­ge­re­ge­lung bereits mit einem oder mehre­ren
quali­fi­zier­ten Juris­ten besprochen.
3Im Vorfeld der Nachfol­ge­re­ge­lung sehe ich hier Handlungsbedarf. 
4Meine Rechts­form, meine schuld- und sachen­recht­li­chen Verträ­ge sowie die sonsti­gen Regelun­gen
entspre­chen den betrieb­li­chen Erfordernissen. 
5Die unter­schied­li­chen Rechts­for­men sowie deren Auswir­kun­gen auf Haftungs­fra­gen und
Kapital­be­schaf­fungs­mög­lich­kei­ten sind mir bekannt.
6Es ist sicher­ge­stellt, dass ich nach Überga­be meines Unter­neh­mens von jegli­cher Haftung für
Verbind­lich­kei­ten des Unter­neh­mens sowohl im Innen- als auch im Außen­ver­hält­nis freige­stellt bin.
7Es ist sicher­ge­stellt, dass sämtli­che Formvor­schrif­ten für die zu schlie­ßen­den Verträ­ge einge­hal­ten werden.
8Es gibt eine struk­tu­rier­te Aufstel­lung aller im Zusam­men­hang mit der Überga­be erfor­der­li­chen Verträ­ge
und Willens­er­klä­run­gen.
9Alle Vermö­gens­ge­gen­stän­de sind auf etwaige Eigen­tums­vor­be­hal­te, Abtre­tun­gen, Siche­rungs­über­eig­nun­gen
oder Pfand­rech­te hin überprüft worden.
10Die Verwer­tung meiner Paten­te, Schutz­rech­te oder ähnli­cher Rechte ist geregelt.
11Alle im Hinblick auf die Überga­be in Frage kommen­den Rechts­form­än­de­run­gen wurden auf ihre Vorteil­haf­tig­keit
überprüft.
Soweit ein Rechts­form­wech­sel beabsich­tigt ist: 
12Ich kenne die wichtigs­ten für mich relevan­ten Vorschrif­ten der neuen Rechts­form (Vertre­tung, Haftung,
Mitwir­kung, Organe, Publi­zi­tät, Insolvenz).
13Die steuer­li­chen Konse­quen­zen einer Beibe­hal­tung bzw. eines Wechsels der Rechts­form sind geprüft worden.
14Es ist eine güter­recht­li­che Regelung getrof­fen worden, die mein Unter­neh­men jeder­zeit handlungs­fä­hig erhält. 
15Mein Ehever­trag wurde insge­samt im Hinblick auf etwaige Konse­quen­zen für die geplan­te Nachfol­ge­re­ge­lung
überprüft.

Bonus: Die Due-Diligence-Checkliste

Für weiter­ge­hen­de Fragen zu unseren Check­lis­ten Unter­nehmens­verkauf und weite­ren unter­stüt­zen­den Unter­la­gen nehmen Sie gern Kontakt mit Exper­ten aus unserer Berater­grup­pe auf.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefal­len? Dann hinter­las­sen Sie uns gerne einen Kommentar.

JETZT den KERN-Podcast auf unserer Homepage entde­cken und gratis noch mehr Exper­ten­wis­sen erhalten!

Oder ganz einfach von unter­wegs in Spoti­fy reinhören:

Ein Surfer, der die Hand über die Augen hält.