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Vendor Due Diligence

Maximie­ren Sie Ihren Verkaufserfolg!

Die Vendor Due Diligence (VDD) ist entschei­dend im Unter­nehmens­verkauf und bietet Verkäu­fern einen strate­gi­schen Vorteil. Durch unabhän­gi­ge Dritte erfolgt eine objek­ti­ve Bewer­tung und Analy­se des Unter­neh­mens, um Chancen und Risiken zu identi­fi­zie­ren. VDD geht über tradi­tio­nel­le Due Diligence Prüfun­gen hinaus und gewähr­leis­tet Trans­pa­renz. Diese proak­ti­ve Heran­ge­hens­wei­se verbes­sert die Kommu­ni­ka­ti­on und beschleu­nigt den Verkaufsprozess.

Im Gegen­satz zur Buy Side Due Diligence, die die Sorgfalt des Käufers betont, unter­streicht die VDD die Inter­es­sen des Verkäu­fers. Diese Vorge­hens­wei­se optimiert M&A Trans­ak­tio­nen und erhöht die Wahrschein­lich­keit eines erfolg­rei­chen Abschlusses.

Nachfol­gend werden wir die grund­le­gen­den Prinzi­pi­en der Vendor Due Diligence, ihren Umfang und die spezi­fi­schen Inhal­te, die in Betracht gezogen werden sollten, näher betrach­ten. Außer­dem erfah­ren Sie, wann eine VDD sinnvoll ist und welche Vortei­le sie konkret bietet.

Die Vendor Due Diligence im Kurzüberblick:

  • Grund­le­gen­des Prinzip: Die Vendor Due Diligence ist ein entschei­den­der Schritt im Unter­nehmens­verkauf, initi­iert vom Verkäu­fer, um eine trans­pa­ren­te und objek­ti­ve Bewer­tung des Unter­neh­mens vor dem Erwerb zu ermöglichen.
  • Flexi­bi­li­tät im Umfang: Der Detail­lie­rungs­grad der VDD ist anpass­bar und wird vom Verkäu­fer je nach Bedarf und strate­gi­schen Zielen beim Unter­neh­mens­er­werb festge­legt. Dies ermög­licht eine maßge­schnei­der­te Präsen­ta­ti­on des Unternehmens.
  • Zweck und Nutzen: Ziel der VDD ist es, einen umfas­sen­den und tiefgrei­fen­den Einblick in das Unter­neh­men zu bieten, um die Verkaufs­po­si­ti­on zu stärken und poten­zi­el­le Risiken für den Erwerb zu minimie­ren. Ergän­zend hierzu liefert die Commer­cial Due Diligence wertvol­le Infor­ma­tio­nen über Markt­be­din­gun­gen und Wettbewerbsumfeld.
  • Adres­sa­ten: Die Ergeb­nis­se der VDD werden gezielt an poten­zi­el­le Käufer oder im Rahmen von Aukti­ons­ver­fah­ren bereit­ge­stellt, um den Erwerbs­pro­zess zu beschleu­ni­gen und die Entschei­dungs­fin­dung der Inter­es­sen­ten zu unterstützen.

Was ist eine Vendor Due Diligence?

Eine Vendor Due Diligence ist eine Unter­neh­mens­prü­fung, die für ein zum Verkauf stehen­des Unter­neh­men von dem Verkäu­fer vor dem Unter­nehmens­verkauf durch­ge­führt wird.

Die Prüfung erfolgt von den beauf­trag­ten Beratern des Verkäu­fers, die jedoch unabhän­gig sein sollten. In welchem Umfang die VDD erfolgt und welche Unter­neh­mens­be­rei­che genau geprüft werden sollen, bleibt dem Verkäu­fer überlas­sen. In der Regel wird ein “neutra­le” Prüfung attestiert.

Durch die Vendor Due Diligence sollen die Stärken und Schwä­chen des Unter­neh­mens aufge­deckt werden. So hat der Verkäu­fer die Möglich­keit, mögli­che Schwä­chen ggf. vorab noch auszu­glei­chen und der Käufer erhält schnell einen guten Überblick über das Unter­neh­men. Die VDD eignet sich auch gut für ein paral­lel laufen­des Bieterverfahren.

Vortei­le der Vendor Due Diligence

  • Der Verkäu­fer kann durch den Due Diligence Report Schwach­stel­len in seinem Unter­neh­men erken­nen und diese ausräu­men, bevor der Käufer eine mögli­che erwei­ter­te Prüfung vornimmt.

  • Der Aufwand für die Käufer­sei­te sinkt und so kann der Prozess des Unter­neh­mens­ver­kaufs erleich­tert und beschleu­nigt werden.

  • Durch das frühe Erken­nen von Schwach­stel­len oder Missstän­den kann der Verkäu­fer besser vorbe­rei­tet in die Verkaufs­ver­hand­lun­gen gehen und entspre­chend besser argumen­tie­ren.

  • Die Chance schnel­ler einen Käufer zu finden ist höher, da der Käufer früh die Möglich­keit hat, sich einen guten Überblick über das zu verkau­fen­de Unter­neh­men zu verschaf­fen und ihm dies eine entspre­chen­de Sicher­heit bietet, ohne das er selbst sofort einen umfang­rei­chen DD-Prozess auslö­sen muss.

  • Der Trans­ak­ti­ons­pro­zess des Verkaufs wird beschleu­nigt, da der Käufer durch die VDD selbst keine Prüfung in diesem Umfang vorneh­men muss; dies spart Zeit.

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Vendor Due Diligence Inhal­te: Finan­zi­el­le, Steuer­li­che und Recht­li­che Aspekte

Die Vendor Due Diligence wird häufig nach den thema­ti­schen Berei­chen eines Unter­neh­mens erstellt.

Da zum Zeitpunkt der Beauf­tra­gung des Vendor Due Diligence Reports die mögli­chen Kaufin­ter­es­sen­ten und deren spezi­fi­scher Fokus noch nicht bekannt ist, besteht die Vendor Due Diligence häufig aus der Finan­cial, Tax und Legal Due Diligence. Ergän­zend bei Bedarf um Market und Environ­men­tal (Umwelt­ri­si­ken).

Da sich die vom Käufer in Auftrag gegebe­ne Due Diligence und die VDD im grund­le­gen­den Aufbau ähneln, möchten wir Ihnen unsere Due Diligence Check­lis­te ans Herz legen:

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Finan­cial Due Diligence

Die Finan­cial Due Diligence befasst sich ausführ­lich mit den Finan­zen des Unter­neh­mens. Dabei geht es sowohl um die aktuel­le finan­zi­el­le Situa­ti­on sowie auch der zukünf­ti­gen finan­zi­el­len Entwick­lung.

Tax Due Diligence

Die Tax Due Diligence stellt die steuer­li­che Situa­ti­on des Unter­neh­mens dar, identi­fi­ziert steuer­li­che Risiken und hilft somit dabei eine steuer­op­ti­ma­le Struk­tur beim Unter­nehmens­verkauf zu gewähr­leis­ten und Risiken der Zukunft nach dem Verkauf einzugrenzen.

Bei der Legal Due Diligence werden alle recht­li­chen Struk­tu­ren des zu verkau­fen­den Unter­neh­mens geprüft. Gegen­stand der Legal Due Diligence sind dabei vor allem Gesell­schaf­ter­ver­trag, Eigen­tums­ver­hält­nis­se und Verträ­ge mit Perso­nal und Zulie­fe­rern.

Die Inhalte einer Vendor Due Diligence in der grafischen Darstellung.

Umfang der Vendor Due Diligence

Die VDD kann in unter­schied­li­chem Rahmen durch­ge­führt werden. Der Verkäu­fer kann einen ausführ­li­chen Bericht über die einzel­nen Berei­che anfer­ti­gen lassen oder nur ein deskrip­ti­ves Fact Book, was den Kaufin­ter­es­sen­ten vorge­legt werden soll.

Das Fact Book wird den poten­zi­el­len Käufern dann zusam­men mit dem Non-Reliance Letter ausgehändigt.

Fact Book

Der Bericht der Vendor Due Diligence wird häufig als Fact Book bezeich­net. Das ist meist nur ein deskrip­ti­ver Bericht der VDD. Dieses Fact Book wird den Kaufin­ter­es­sen­ten zu Beginn der Verhand­lun­gen vorge­legt. Das Fact Book bietet einen trans­pa­ren­ten und fundier­ten Überblick über das zu verkau­fen­de Unter­neh­men.

Zudem gibt es hier den Vorteil, dass nicht alle sensi­blen Daten des Unter­neh­mens preis­ge­ge­ben werden müssen. Durch die beschrei­ben­de Gestal­tung des Fact Books erhält der Käufer einen fundier­ten und trans­pa­ren­ten Überblick über das Unter­neh­men, jedoch keine sensi­blen Details.

Vor allem, wenn das Unter­neh­men in einem Aukti­ons­ver­fah­ren verkauft werden soll, ist das Fact Book aus der VDD unerläss­lich und mittler­wei­le zum Standard geworden.

Non-Reliance Letter

Ein Non-Reliance Letter ist die engli­sche Bezeich­nung für einen vertrag­li­chen Haftungs­aus­schluss.

Der Non-Reliance Letter wird Bietern in einem Aukti­ons­ver­fah­ren mit dem Fact Book ausge­hän­digt und ist von ihnen zu unterschreiben.

Der Non-Reliance Letter schließt eine Vertrau­ens­haf­tung der Bieter auf die Richtig­keit und Vollstän­dig­keit des VDD Berich­tes, also des Fact Books aus.

Erstel­lung und Verant­wort­lich­kei­ten der Vendor Dud Diligence

Eine Vendor Due Diligence wird grund­sätz­lich vor dem Unter­nehmens­verkauf durch­ge­führt. In der Regel erfolgt sie schon dann, wenn der Unter­nehmens­verkauf geplant wird, es aber noch keine Kaufin­ter­es­sen­ten gibt.

Um ein möglichst realis­ti­sches Bild vom Unter­neh­men zu bekom­men und das Vertrau­en von poten­zi­el­len Käufern zu gewin­nen, wird die Vendor Due Diligence von einem unabhän­gi­gen Dritten, einem Rechts­an­walt, Wirtschafts­prü­fer oder Steuer­be­ra­ter durchgeführt.

Der Bericht, der dann angefer­tigt wird, wird als sogenann­tes Fact Book an die mögli­chen Käufer heraus­ge­ge­ben. Zusätz­lich erhal­ten die Kaufin­ter­es­sen­ten den Non-Reliance Letter.

Als erfah­re­ne Berater in Sachen Firmen­ver­kauf stehen wir Ihnen mit unserer Exper­ti­se gerne zu Seite.

Wann ist eine VDD für Verkäu­fer sinnvoll?

Eine Vendor Due Diligence kann aus mehre­ren Gründen für den Verkäu­fer sinnvoll sein. Vor allem nützlich ist die VDD, wenn der Verkäu­fer z.B. in einem Bieter­ver­fah­ren identi­sche Rahmen­be­din­gun­gen zur Verfü­gung stellen will und durch die umfas­sen­de Daten­la­ge das Tempo erhöhen möchte.

Durch das frühzei­ti­ge Erstel­len einer Vendor Due Diligence hat der Verkäu­fer die Möglich­keit besser auf Verkaufs­ver­hand­lun­gen vorbe­rei­tet zu sein und besser argumen­tie­ren zu können. Ihm werden durch den Prüfungs­be­richt von unabhän­gi­ger Seite die mögli­chen Schwach­stel­len aus der Sicht eines Käufer bewusst gemacht.

Der Verkäu­fer hat somit die Möglich­keit, sich im Vorfeld entspre­chen­de Maßnah­men zur Optimie­rung seines Unter­neh­mens zu überle­gen und diese bei den Verkaufs­ver­hand­lun­gen entspre­chend vorzutragen.

Ganz beson­ders sinnvoll ist eine VDD außer­dem, wenn der Verkäu­fer vorhat, sein Unter­neh­men bei einem Aukti­ons­ver­fah­ren oder Bieter­ver­fah­ren zu veräu­ßern. Dann kann der Bericht der Vendor Due Diligence den Bietern als Infor­ma­ti­ons­grund­la­ge zur Verfü­gung gestellt werden.

Dieses Vorge­hen erspart den mögli­chen Käufern den finan­zi­el­len Aufwand und die perso­nel­len Ressour­cen, da sie selbst keine Due-Diligence-Prüfung durch­füh­ren müssen, bevor sie überhaupt auf das Unter­neh­men geboten haben.

Fazit

Eine Vendor Due Diligence kann Sinn für den Verkäu­fer machen und verschafft ihm einige Vortei­le. Zugleich ist diese Art der Vorge­hens­wei­se auch kosten­in­ten­siv und garantiert damit noch keinen Verkauf zu einem selbst gewünsch­ten Preis.

Durch die VDD wird das Unter­neh­men neutral bewer­tet und es zeigen sich sowohl die positi­ven Aspek­te als auch Missstän­de auf. Das gibt dem Verkäu­fer frühzei­tig die Möglich­keit zu reagie­ren und stärkt ihn bei den Verkaufs­ver­hand­lun­gen.

Gerade für Verkäu­fer, die Zeit sparen möchten, ein Bieter­ver­fah­ren planen und vorab im Detail noch besser die Schwä­chen ihrer Unter­neh­mung von Dritten aufge­zeigt bekom­men möchten, könnten mit der Vendor Due Diligence einen guten Weg beschreiten.

Gibt der Verkäu­fer eine VDD in Auftrag und händigt den poten­zi­el­len Käufern das Fact Book aus, schafft dies zudem Vertrau­en auf der Käufer­sei­te und erspart dem Käufer außer­dem die Kosten und den Aufwand zunächst selbst eine Prüfung durchzuführen.

Dies beschleu­nigt letzt­lich den Trans­ak­ti­ons­pro­zess und verstärkt einen positi­ven Ausgang.