Beitragsbild Verkauf einer GmbH & Co KG

Ratge­ber: Verkauf einer GmbH & Co. KG

Der Verkauf einer GmbH & Co. KG ist ein komple­xes Vorha­ben, das sorgfäl­ti­ge Planung und strate­gi­sches Vorge­hen erfor­dert. Als belieb­te Gesell­schafts­form im Mittel­stand ist die GmbH & Co. KG in vielen Branchen vertre­ten und bringt beson­de­re Heraus­for­de­run­gen mit sich, die Unter­neh­mer kennen sollten. In diesem Ratge­ber erhal­ten Sie einen umfas­sen­den Überblick über die wichtigs­ten Schrit­te und Erfolgs­fak­to­ren beim Verkauf dieser Unternehmensform.

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Die Beson­der­hei­ten einer GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine beson­de­re Rechts­form, die als Misch­un­ter­neh­men die Vortei­le von Kapital­ge­sell­schaf­ten mit denen von Perso­nen­ge­sell­schaf­ten verbin­det. Diese Struk­tur, oft bevor­zugt von Famili­en­un­ter­neh­men, kombi­niert die Haftungs­be­schrän­kung einer GmbH mit der Flexi­bi­li­tät einer Kommanditgesellschaft.

In der GmbH & Co. KG fungiert eine GmbH als Komple­men­tär, das heißt, sie übernimmt die Geschäfts­füh­rung und haftet unbeschränkt. Die Komman­di­tis­ten hinge­gen, meist die Kapital­ge­ber, haften nur mit ihrer Einla­ge, was eine attrak­ti­ve Risiko­be­gren­zung darstellt. Diese Konstruk­ti­on erlaubt es, die persön­li­che Haftung der betei­lig­ten Gesell­schaf­ter zu minimie­ren und zugleich eine klare Trennung zwischen Geschäfts­füh­rung und Kapital­be­tei­li­gung zu schaf­fen. Beson­ders Famili­en­un­ter­neh­men schät­zen diese Trennung, da sie die langfris­ti­ge Kontrol­le des Unter­neh­mens inner­halb der Familie sicher­stel­len kann.

Die GmbH & Co. KG bietet somit als Misch­un­ter­neh­men den Vorteil, durch die Komple­men­tär GmbH die Haftung zu beschrän­ken und gleich­zei­tig die Struk­tur einer Perso­nen­ge­sell­schaft zu nutzen – eine Kombi­na­ti­on, die sowohl Flexi­bi­li­tät als auch Sicher­heit gewährleistet.

Die GmbH & Co. KG tritt in der Praxis meist in drei grund­le­gen­den Formen auf:

Die klassi­sche GmbH & Co. KG
Diese Varian­te zeich­net sich durch enge Verflech­tun­gen zwischen den Gesell­schaf­tern der KG und der Komple­men­tär-GmbH aus. Die Gesell­schaf­ter besit­zen in beiden Gesell­schaf­ten identi­sche Betei­li­gungs­ver­hält­nis­se, wodurch sie maßgeb­li­chen Einfluss auf die Unter­neh­mens­füh­rung nehmen können – ohne selbst Geschäfts­füh­rer sein zu müssen. Diese Form ist beson­ders beliebt bei Famili­en­un­ter­neh­men, da sie eine geregel­te Erbfol­ge ermöglicht.

Die „Publikums“-GmbH & Co. KG
Ideal für inves­ti­ti­ons­in­ten­si­ve Unter­neh­men: Hier sind viele Komman­di­tis­ten betei­ligt, die jedoch nicht in die Entschei­dun­gen der Geschäfts­füh­rung eingrei­fen. Diese Struk­tur erleich­tert die Aufnah­me von Inves­to­ren und bietet dem Gründungs­ge­sell­schaf­ter maxima­le Entscheidungsfreiheit.

Die „Einheits“-GmbH & Co. KG
Diese Varian­te verein­facht die Unter­neh­mens­füh­rung durch gegen­sei­ti­ge Betei­li­gung von KG und Komple­men­tär-GmbH. Während die KG allei­ni­ge Gesell­schaf­te­rin der GmbH ist, hält die GmbH ausschließ­lich Antei­le an der KG. Diese Struk­tur eignet sich beson­ders für zentra­li­sier­te Leitungs­mo­del­le, erschwert jedoch die Aufnah­me neuer Investoren.

Gründe für den Verkauf einer GmbH & Co. KG

Der Verkauf einer GmbH & Co. KG kann aus verschie­de­nen strate­gi­schen und persön­li­chen Gründen für die Gesell­schaf­ter sinnvoll sein. Ein häufi­ges Motiv ist der Generations­wechsel in Famili­en­un­ter­neh­men: Wenn sich keine geeig­ne­ten Nachfol­ger inner­halb der Familie finden, bietet der Verkauf die Möglich­keit, das Unter­neh­men in neue Hände zu geben und den Fortbe­stand zu sichern.

Weite­re Gründe können wirtschaft­li­cher Natur sein. Gesell­schaf­ter möchten mögli­cher­wei­se ihr Kapital freiset­zen, um in andere Projek­te zu inves­tie­ren oder ihren Ruhestand abzusi­chern. Ebenso kann der Verkauf strate­gisch genutzt werden, um das Unter­neh­men mit einem starken Partner zu verbin­den oder es in einem größe­ren Unter­neh­mens­ver­bund weiterzuentwickeln.

Für viele Gesell­schaf­ter stellt der Verkauf ihrer GmbH & Co. KG eine wichti­ge Entschei­dung dar, die nicht nur wirtschaft­li­che, sondern auch persön­li­che Überle­gun­gen umfasst. Ein gut geplan­ter Verkaufs­pro­zess bietet ihnen die Möglich­keit, ihr Lebens­werk erfolg­reich in die Zukunft zu führen und gleich­zei­tig ihre persön­li­chen und finan­zi­el­len Ziele zu erreichen.

Voraus­set­zun­gen und erste Schrit­te für den Verkauf

Ein erfolg­rei­cher Verkauf einer GmbH & Co. KG beginnt mit einer struk­tu­rier­ten Vorbe­rei­tung. Der erste wichti­ge Schritt ist die Abstim­mung unter den Gesell­schaf­tern: Da die Veräu­ße­rung von Gesell­schafts­an­tei­len in der Regel im Gesell­schafts­ver­trag geregelt ist, muss der Verkauf in den meisten Fällen einstim­mig beschlos­sen werden.

Ebenso entschei­dend ist eine umfas­sen­de Prüfung (Due Diligence), die poten­zi­el­len Käufern vollstän­di­ge und verläss­li­che Infor­ma­tio­nen zur recht­li­chen, finan­zi­el­len und opera­ti­ven Situa­ti­on des Unter­neh­mens bietet. Diese Vorbe­rei­tung gibt Käufern Sicher­heit und erhöht die Attrak­ti­vi­tät des Verkaufs.Ein weite­rer zentra­ler Schritt ist die Unter­neh­mens­be­wer­tung, die einen objek­ti­ven Maßstab für den Verkaufs­wert liefert und somit eine unver­zicht­ba­re Grund­la­ge für die Preis­ver­hand­lun­gen bildet. Diese Bewer­tung berück­sich­tigt sowohl die finan­zi­el­len Kennzah­len als auch immate­ri­el­le Werte, die das Unter­neh­men beson­ders attrak­tiv machen.

Unter­neh­mens­be­wer­tung: So viel ist ihre GmbH & Co. KG wert

Die Unter­neh­mens­be­wer­tung legt den finan­zi­el­len Rahmen für die Verhand­lun­gen und definiert, was poten­zi­el­le Käufer für das Unter­neh­men erwar­ten können. Dabei spielen nicht nur finan­zi­el­le Kennzah­len eine Rolle, sondern auch immate­ri­el­le Werte wie der Kunden­stamm, die Markt­po­si­ti­on und das Entwick­lungs­po­ten­zi­al, die das Unter­neh­men beson­ders attrak­tiv machen.Zur Bewer­tung können verschie­de­ne Ansät­ze wie die Ertrags­wert­me­tho­de oder das Discoun­ted-Cashflow-Verfah­ren heran­ge­zo­gen werden. Ein Unter­neh­mens­wert­rech­ner kann eine erste Orien­tie­rung geben und ist ein prakti­sches Tool, um den poten­zi­el­len Wert des Unter­neh­mens abzuschätzen.

Verkaufs­pro­zess im Detail: So gelingt Ihr Verkauf einer GmbH & Co. KG

Ein gut struk­tu­rier­ter Verkaufs­pro­zess ist entschei­dend, um den Übergang reibungs­los und erfolg­reich zu gestal­ten. Die folgen­den Schrit­te bilden den Leitfa­den für einen effizi­en­ten und zielge­rich­te­ten Verkauf Ihrer GmbH & Co. KG.

Verkauf einer GmbH & Co. KG in 7 Schritten
1. Vorbe­rei­tung und Planung

Eine gründ­li­che Vorbe­rei­tung bildet die Basis für den gesam­ten Verkaufs­pro­zess. Hier werden alle relevan­ten Infor­ma­tio­nen zur finan­zi­el­len, recht­li­chen und opera­ti­ven Lage des Unter­neh­mens zusam­men­ge­tra­gen und ein umfas­sen­des Infor­ma­ti­on Memoran­dum erstellt. Diese Dokumen­ta­ti­on bietet poten­zi­el­len Käufern wertvol­le Einbli­cke und sorgt für Trans­pa­renz von Anfang an.

2. Letter of Intent (LOI)

Nachdem erste Inter­es­sen­ten angespro­chen wurden und ernst­haf­tes Inter­es­se zeigen, folgt häufig ein Letter of Intent. Der LOI hält das Kaufin­ter­es­se des Käufers und die wichtigs­ten Rahmen­be­din­gun­gen fest und schafft eine verbind­li­che Grund­la­ge für die weite­re Zusam­men­ar­beit. Dieser Schritt dient beiden Seiten als Orien­tie­rung und bietet eine klare Verhandlungsbasis.

3. Vermark­tung und Käufersuche

Die geziel­te Anspra­che poten­zi­el­ler Käufer beginnt nun. Über Netzwer­ke wie die Firmen­bör­se und andere Kontak­te wird das Angebot positio­niert, um geeig­ne­te Käufer zu identi­fi­zie­ren. Dabei ist es wichtig, Partner zu finden, die langfris­tig zum Unter­neh­men passen und es erfolg­reich weiter­füh­ren können.

4. Prüfung und Verhand­lung (Due Diligence)

Im nächs­ten Schritt durch­läuft das Unter­neh­men eine umfas­sen­de Prüfung (Due Diligence). Poten­zi­el­le Käufer analy­sie­ren dabei die finan­zi­el­le, recht­li­che und opera­ti­ve Lage des Unter­neh­mens, um Risiken zu bewer­ten. Eine detail­lier­te Due Diligence Check­lis­te hilft, alle relevan­ten Aspek­te abzude­cken und schafft Vertrauen.

5. Finan­zie­rungs­ab­si­che­rung des Käufers

Käufer müssen ihre Finan­zie­rung klären und sicher­stel­len, dass der Kaufpreis gedeckt ist. Dieser Schritt ist beson­ders wichtig für Käufer, die auf eine Finan­zie­rung angewie­sen sind, etwa im Rahmen einer MBI Finan­zie­rung, bei der Eigen­ka­pi­tal oder Fremd­fi­nan­zie­rung erfor­der­lich ist.

6. Vertrags­ab­schluss (Closing)

Nach erfolg­rei­cher Verhand­lung wird der Verkaufs­ver­trag finali­siert und von beiden Partei­en unter­zeich­net. Im sogenann­ten Closing erfolgt die forma­le Übertra­gung der Gesell­schafts­an­tei­le und die recht­li­che Überga­be des Unter­neh­mens an die neuen Eigentümer.

7. Post Merger Integra­ti­on (PMI)

Nach dem Closing beginnt die Post Merger Integra­ti­on (PMI). Hier werden betrieb­li­che Prozes­se, Syste­me und Kultur zusam­men­ge­führt, um eine stabi­le Basis für die zukünf­ti­ge Zusam­men­ar­beit zu schaf­fen. Die Post Merger Integra­ti­on ist entschei­dend für eine erfolg­rei­che Einglie­de­rung und den langfris­ti­gen Erfolg des Unter­neh­mens unter neuer Führung.

Veräu­ße­rung von Antei­len einer GmbH & Co. KG

Die Veräu­ße­rung von Antei­len an einer GmbH & Co. KG bringt spezi­fi­sche recht­li­che und wirtschaft­li­che Anfor­de­run­gen mit sich, die gut durch­dacht sein müssen. Da die GmbH & Co. KG eine Misch­form aus Kapital- und Perso­nen­ge­sell­schaft ist, gelten beson­de­re Regelun­gen für die Übertra­gung von Gesell­schafts­an­tei­len im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen.

In einer GmbH & Co. KG wird die Geschäfts­füh­rung durch die Komple­men­tär-GmbH wahrge­nom­men, während die Komman­di­tis­ten als Kapital­ge­ber mit beschränk­ter Haftung betei­ligt sind. Der Anteils­ver­kauf der Komman­di­tis­ten ist grund­sätz­lich möglich, jedoch sollten die Regelun­gen des Gesell­schafts­ver­trags beach­tet werden. Häufig erfor­dert der Vertrag die Zustim­mung der übrigen Gesell­schaf­ter oder räumt ihnen ein Vorkaufs­recht ein.

Zudem bestehen Unter­schie­de zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal. Ein Share Deal ermög­licht den direk­ten Verkauf der Antei­le und erfor­dert weniger organi­sa­to­ri­sche Anpas­sun­gen, während ein Asset Deal einzel­ne Vermö­gens­ge­gen­stän­de überträgt, was steuer­li­che Vortei­le bieten kann, aber oft komple­xer ist. Der Verkauf einer GmbH & Co KG wird steuer­lich als Asset-Deal behandelt.

Fallstri­cke vermei­den: Tipps für Käufer und Verkäufer

Beim Verkauf einer GmbH & Co. KG gibt es zahlrei­che Fallstri­cke, die sowohl Käufer als auch Verkäu­fer kennen sollten, um kostspie­li­ge Fehler zu vermei­den und den Verkaufs­pro­zess erfolg­reich abzuschlie­ßen. Hier sind einige zentra­le Tipps, um die typischen Stolper­stei­ne frühzei­tig zu erken­nen und zu umgehen:

Fallstricke vermeiden Tipps für Käufer und Verkäufer einer Gmbh & Co KG

Sorgfäl­ti­ge Vertragsgestaltung

Eine detail­lier­te und trans­pa­ren­te Vertrags­ge­stal­tung ist essen­zi­ell, um späte­re Strei­tig­kei­ten zu vermei­den. Wichti­ge Punkte wie Haftungs­re­ge­lun­gen, Gewähr­leis­tun­gen und Nachbes­se­run­gen sollten klar definiert sein. Auch der Umfang der zu übertra­gen­den Vermö­gens­wer­te und Verbind­lich­kei­ten sollte eindeu­tig festge­hal­ten werden.

Due Diligence gründ­lich durchführen

Für Käufer ist die sorgfäl­ti­ge Prüfung des Unter­neh­mens durch eine Due Diligence unerläss­lich. Diese Unter­su­chung deckt poten­zi­el­le Risiken in den Berei­chen Finan­zen, Recht und Betrieb auf. Eine gründ­li­che Vorbe­rei­tung der Due Diligence gibt Käufern die nötige Sicher­heit und schafft Vertrau­en zwischen beiden Parteien.

Steuer­li­che Aspek­te beachten

Sowohl Käufer als auch Verkäu­fer sollten steuer­li­che Auswir­kun­gen des Verkaufs­pro­zes­ses berück­sich­ti­gen. Unter­schied­li­che Trans­ak­ti­ons­ar­ten, wie Share Deals und Asset Deals, haben unter­schied­li­che steuer­li­che Konse­quen­zen, die bei der Entschei­dung berück­sich­tigt werden müssen. Eine frühzei­ti­ge Beratung durch einen Steuer­ex­per­ten hilft, steuer­li­che Nachtei­le zu vermeiden.

Zustim­mun­gen und Geneh­mi­gun­gen sicherstellen

Gesell­schafts­ver­trä­ge enthal­ten oft Regelun­gen, die den Verkauf von Antei­len an die Zustim­mung der übrigen Gesell­schaf­ter binden. Verkäu­fer sollten sicher­stel­len, dass alle notwen­di­gen Zustim­mun­gen vorlie­gen, um späte­re Verzö­ge­run­gen oder den Abbruch des Verkaufs­pro­zes­ses zu verhindern.

Einen erfah­re­nen Berater hinzuziehen

Ein erfah­re­ner M&A-Berater kennt die spezi­fi­schen Fallstri­cke und hilft, diese frühzei­tig zu erken­nen und zu umgehen. Die Unter­stüt­zung eines Fachmanns kann den gesam­ten Verkaufs­pro­zess erheb­lich erleich­tern und sowohl Käufer als auch Verkäu­fer vor recht­li­chen und finan­zi­el­len Risiken schützen.

GmbH & Co. KG: Steuern beim Unternehmensverkauf

Die Besteue­rung nimmt eine wesent­li­che Rolle beim Verkauf einer GmbH & Co. KG ein und sollte frühzei­tig in die Planung einbe­zo­gen werden. Je nach Art der Trans­ak­ti­on – ob Share Deal oder Asset Deal – ergeben sich unter­schied­li­che steuer­li­che Konse­quen­zen für Käufer und Verkäu­fer, insbe­son­de­re in Bezug auf den Veräußerungsgewinn.

Beim Share Deal, also dem Verkauf von Gesell­schafts­an­tei­len, unter­liegt der Veräu­ße­rungs­ge­winn in der Regel der Einkom­men­steu­er des Verkäu­fers, wenn es sich um eine natür­li­che Person handelt, oder der Körper­schaft­steu­er, wenn die Antei­le von einer juris­ti­schen Person gehal­ten werden. Hier gibt es verschie­de­ne steuer­li­che Vergüns­ti­gun­gen, wie das Teilein­künf­te­ver­fah­ren, die den steuer­li­chen Aufwand für priva­te Verkäu­fer reduzie­ren können.

Beim Asset Deal hinge­gen werden einzel­ne Vermö­gens­wer­te des Unter­neh­mens veräu­ßert, was häufig eine höhere steuer­li­che Belas­tung mit sich bringt, da jeder Vermö­gens­ge­gen­stand einzeln bewer­tet und der Veräu­ße­rungs­ge­winn für jedes Wirtschafts­gut separat ermit­telt wird. Ein Vorteil ist jedoch, dass der Käufer die erwor­be­nen Wirtschafts­gü­ter abschrei­ben kann, was ihm steuer­li­che Vortei­le in den Folge­jah­ren verschafft.

Ein weite­res steuer­li­ches Thema, das es zu beach­ten gilt, ist die Gewer­be­steu­er. Unter bestimm­ten Bedin­gun­gen kann diese beim Verkauf anfal­len, weshalb eine sorgfäl­ti­ge Prüfung ratsam ist. Ebenso ist die Umsatz­steu­er ein relevan­ter Faktor beim Asset Deal, da der Verkauf einzel­ner Vermö­gens­ge­gen­stän­de oft umsatz­steu­er­pflich­tig ist, während der Share Deal in der Regel umsatz­steu­er­frei bleibt.

Ein erfah­re­ner Steuer­be­ra­ter kann helfen, die Besteue­rung optimal zu gestal­ten und steuer­li­che Fallstri­cke, insbe­son­de­re im Hinblick auf den Veräu­ße­rungs­ge­winn, zu vermei­den. So lässt sich die Steuer­last minimie­ren und ein größe­rer Teil des Verkaufs­er­lö­ses sichern.

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Recht­li­che Aspekte

Beim Verkauf einer GmbH & Co. KG sind verschie­de­ne recht­li­che Aspek­te zu beach­ten, die für einen reibungs­lo­sen und siche­ren Trans­ak­ti­ons­pro­zess entschei­dend sind. Diese Gesell­schafts­form bringt spezi­fi­sche recht­li­che Rahmen­be­din­gun­gen mit sich, die sowohl Käufer als auch Verkäu­fer kennen sollten, um Risiken zu minimieren.

Gesell­schafts­ver­trag und Zustimmungspflichten

In den meisten Fällen regelt der Gesell­schafts­ver­trag, welche Voraus­set­zun­gen für den Verkauf von Antei­len gelten. Häufig sind Zustim­mungs­pflich­ten der übrigen Gesell­schaf­ter vorge­se­hen oder es bestehen Vorkaufs­rech­te. Verkäu­fer sollten sicher­stel­len, dass alle vertrag­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt sind, um späte­re Kompli­ka­tio­nen zu vermeiden.

Haftungs­fra­gen

Die GmbH & Co. KG zeich­net sich durch eine klare Haftungs­struk­tur aus: Während die Komman­di­tis­ten nur mit ihrer Einla­ge haften, trägt die Komple­men­tär-GmbH die volle Haftung. Bei einem Verkauf müssen poten­zi­el­le Haftungs­ri­si­ken klar geregelt werden, insbe­son­de­re bei Altlas­ten und laufen­den Verpflich­tun­gen. Der Vertrag sollte diese Aspek­te detail­liert festhal­ten, um Käufer und Verkäu­fer recht­lich abzusichern.

Wahl der Transaktionsform

Die Entschei­dung zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal hat recht­li­che Konse­quen­zen. Ein Share Deal bedeu­tet die Übertra­gung der Gesell­schafts­an­tei­le und damit aller Rechte und Pflich­ten der GmbH & Co. KG. Ein Asset Deal hinge­gen erlaubt die geziel­te Auswahl und Übertra­gung einzel­ner Vermö­gens­ge­gen­stän­de. Diese Wahl wirkt sich auf den Umfang der Haftung sowie die steuer­li­che Behand­lung aus und sollte daher sorgfäl­tig geprüft werden.

Vertrags­ge­stal­tung und Gewährleistungen

Eine recht­lich fundier­te Vertrags­ge­stal­tung ist entschei­dend für den Erfolg der Trans­ak­ti­on. Gewähr­leis­tun­gen und Haftungs­re­ge­lun­gen sollten detail­liert festge­legt sein, um späte­re Strei­tig­kei­ten zu vermei­den. Es ist ratsam, klare Bedin­gun­gen und Fristen für eventu­el­le Nachbes­se­run­gen und Schadens­er­satz­an­sprü­che zu definieren.

Geneh­mi­gun­gen und behörd­li­che Anforderungen

Abhän­gig von der Branche und der Größe des Unter­neh­mens können behörd­li­che Geneh­mi­gun­gen erfor­der­lich sein, insbe­son­de­re bei regulier­ten Tätig­keits­fel­dern. Käufer sollten frühzei­tig prüfen, ob solche Anfor­de­run­gen bestehen, um den Verkaufs­pro­zess nicht zu verzögern.

Fazit: Warum eine profes­sio­nel­le Beratung den Unter­schied macht

Der Verkauf einer GmbH & Co. KG erfor­dert umfas­sen­de Kennt­nis­se in Strate­gie, Recht und Steuern. Eine profes­sio­nel­le Beratung sorgt für einen struk­tu­rier­ten Ablauf, vermei­det recht­li­che Fallstri­cke und nutzt steuer­li­che Vortei­le optimal. Erfah­re­ne M&A-Berater unter­stüt­zen bei der Käufer­su­che und bieten Zugang zu einem wertvol­len Netzwerk, das den Verkaufs­pro­zess beschleu­nigt und den bestmög­li­chen Preis sichert. Mit einem Exper­ten an Ihrer Seite schüt­zen Sie den Wert Ihres Unter­neh­mens und führen den Verkaufs­pro­zess effizi­ent und erfolg­reich zum Abschluss.

FAQ - Häufi­ge Fragen

Wer ist Eigen­tü­mer bei einer GmbH & Co. KG?

Bei einer GmbH & Co. KG sind die Eigen­tü­mer die Komman­di­tis­ten und die Komple­men­tär-GmbH. Die Komman­di­tis­ten haften beschränkt und sind als Kapital­ge­ber betei­ligt, während die Komple­men­tär-GmbH die Geschäfts­füh­rung übernimmt und unbeschränkt haftet. Diese Struk­tur ermög­licht eine klare Trennung zwischen Haftung und Kapitalbeteiligung.

Welche steuer­li­chen Vortei­le hat eine GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG kombi­niert die steuer­li­chen Vortei­le einer Perso­nen­ge­sell­schaft mit der Haftungs­be­schrän­kung einer GmbH. Gewin­ne werden in der Regel auf Ebene der Komman­di­tis­ten versteu­ert, wodurch sich steuer­li­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten ergeben. Zudem ist keine Gewer­be­steu­er auf den Gewinn­an­teil der Komman­di­tis­ten fällig, wenn bestimm­te Voraus­set­zun­gen erfüllt sind.

Welches sind die größten GmbH & Co. KG in Deutschland?

Zu den größten GmbH & Co. KGs in Deutsch­land zählen namhaf­te Unter­neh­men wie Edeka Zentra­le GmbH & Co. KG, REWE Group und die Otto Group. Diese Unter­neh­men nutzen die GmbH & Co. KG-Struk­tur, um Haftungs­be­schrän­kung und flexi­ble Unter­neh­mens­füh­rung zu kombi­nie­ren. Sie gehören zu den bedeu­tends­ten Akteu­ren im deutschen Einzel­han­del und Versandhandel.