In nahezu jedem Gespräch eines Management-Buy-In-Kandidaten (MBI) kommt relativ schnell die Frage, wieviel Eigenkapital er zur Finanzierung für einen Unternehmensverkauf benötigt. Die meisten Management-Buy-In Kandidaten sind sich darüber im Klaren, dass ein gewichtiger Teil der Kaufpreisfinanzierung aus Eigenkapital bestehen muss. Bei der Höhe der erforderlichen Eigenmittel herrscht hingegen Unsicherheit.
Daumenregel von 15-20 Prozent Eigenkapital
Um es vorweg zu sagen: eine exakte Formel für die Übernahmefinanzierung existiert nicht. Als Daumenregel gilt jedoch gemeinhin eine Quote von 15-20 Prozent Eigenkapitalanteil an der Gesamtfinanzierung. Das können beim Erwerb auch eines kleinen Mittelständlers sehr schnell einige hunderttausend Euro sein. Die Fähigkeit des Management Buy In Kandidaten, angemessene Eigenmittel einzusetzen hat darüber hinaus unmittelbare Rückwirkungen auf die Bereitschaft anderer Kapitalgeber, sich etwa in Form von Darlehen zu engagieren.
Fördermittel erhöhen Eigenkapital-Quote von Management-Buy-Ins
Doch es gibt Möglichkeiten, die Finanzierungslücke aufgrund nicht ausreichend vorhandenem Eigenkapitals zu schließen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, eigenkapitalähnliche Darlehen der staatlichen Förderbank KfW anzuzapfen. Diese werden von der finanzierenden Hausbank üblicherweise als Eigenkapital im Rahmen der Gesamtfinanzierung anerkannt. In Hessen steht darüber hinaus die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI Bank) mit einer Reihe von Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Fast jedes Bundesland hat vergleichbare Förderinstitute. Eigenkapital in Form von stillen Einlagen stellen ebenfalls die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) in den jeweiligen Bundesländern bereit. Derartige stille Einlagen haben im Regelfall eine feste Verzinsung und eine gewinnabhängige Komponente. Ihr Vorteil ist, dass sie in den ersten Jahren nach Übernahme nicht getilgt werden müssen.
Größere Unternehmensnachfolgen ab etwa EUR 10 Mio. Kaufpreis sind auch für mittelständische Beteiligungsgesellschaften und Finanzinvestoren von wachsendem Interesse. Diese beteiligen sich sowohl mit einer Mehrheit als auch mit einer Minderheit am Unternehmen.
Verkäuferdarlehen kann Finanzierungslücke überbrücken
Ein anderer Weg, die Finanzierungslücke zu überbrücken ist ein so genanntes Verkäuferdarlehen, bei dem der Übergeber ein Teil des Kaufpreises – beispielsweise 20-30 Prozent – als Darlehen gewährt. Auch dies hilft, die Bankfinanzierung durch die Hausbank oder –sparkasse sicherzustellen. Einige Banken legen auf die Bereitschaft zur Gewährung eines Verkäuferdarlehens durch den Übergeber sogar allergrößten Wert.
Der angehende Nachfolger muss folglich nicht verzagen, wenn die Eigenkapitaldecke auf den ersten Blick nicht ausreicht. Es gibt viele Wege, ein Finanzierungspaket zu schnüren. Über eines muss sich der MBI-Kandidat jedoch im Klaren sein: jegliche Form der Darlehensaufnahme durch den Übernehmer hat eine persönliche Haftung zur Folge. Die Abschirmung des Privatvermögens ist im Regelfall nicht möglich. Hierüber sollte von Anbeginn der Finanzierungsverhandlungen Klarheit herrschen.
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